Es kommen Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers in Betracht, wenn der Arbeitnehmer ein bestehendes Wettbewerbsverbot verletzt. Nach § 61 HGB ist für Handlungsgehilfen ein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers und ein Eintrittsrecht des Arbeitgebers in die Konkurrenzgeschäfte geregelt. Rechtsgrundlagen für diesen Schadensersatzanspruch können § 280, § 826 BGB oder § 1 UWG sein. Bei der Geltendmachung des Anspruchs trifft den Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast.

Darüber hinaus kommen bei der Verletzung eines Wettbewerbsverbots auch Unterlassungsansprüche in Betracht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge