Rz. 6

Selbsthilfegruppen sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Menschen auf freiwilliger und meist örtlicher Ebene, die ein gleiches Problem oder Anliegen haben und gemeinsam etwas dagegen bzw. dafür unternehmen möchten. Typische Probleme sind etwa der Umgang mit chronischen Krankheiten, mit Lebenskrisen oder belastenden sozialen Situationen. Meist gehört ein Betroffener oder ein enger Angehöriger diesen Selbsthilfegruppen an.

Besonderes Merkmal von Selbsthilfegruppen ist die Eigenorganisation; die Selbsthilfegruppen werden – von der Aufbauphase abgesehen – nicht von professionellen Helfern (z. B. Ärzten, Therapeuten, in anderen Medizin- oder Sozialberufen Tätigen), sondern von ehrenamtlich tätigen Laien (meist Betroffene oder deren Familienangehörigen) geleitet; manche ziehen jedoch gelegentlich Experten zu bestimmten Fragestellungen hinzu (vgl. auch § 2 der Gemeinsamen Empfehlung v. 23.2.2012, vgl. Rz. 17). Die Selbsthilfegruppen sind i. d. R. gemeinnützig; sie sollen und wollen mit ihrer Arbeit keinen materiellen Gewinn erwirtschaften.

Die Selbsthilfegruppen

  • haben eine Verbesserung der persönlichen Lebensqualität ihrer Mitglieder und die Überwindung der durch Behinderung und chronischer Krankheit einhergehenden Isolation und gesellschaftlichen Ausgrenzung zum Ziel,
  • dienen im Wesentlichen dem Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen, der praktischen Lebenshilfe sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation (z. B. Vermeidung von gesundheitlichen Rückfällen, soziale Freizeitgestaltung untereinander zur Förderung von Kontakten trotz Krankheit/Behinderung),
  • definieren sich durch den regelmäßigen (z. B. einmal wöchentlich) gegenseitigen Erfahrungsaustausch sowie die gegenseitige Unterstützung und Hilfe und
  • vertreten die Belange ihrer Mitglieder nach außen (Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, Unterstützung von Forschungsprojekten, politische Interessenvertretung etc.)

(vgl. auch "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung – Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V"; Fundstelle vgl. Rz. 17).

Die häufigste Rechtsform von Selbsthilfegruppen ist der eingetragene Verein. Selbsthilfegruppen ohne Angabe der Rechtsform werden als Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) behandelt, sofern sie nicht ein nicht eingetragener Verein sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge