Rz. 28

Übersicht über die einzelnen Personengruppen:

  • Gehbehinderte (Merkzeichen "G") und Gehörlose (Merkzeichen "Gl")

    haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr gegen Erwerb einer Wertmarke zu 91,00 EUR/Jahr bzw. 46,00 EUR/halbes Jahr wahlweise50 % Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.

  • Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen "aG")

    haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr gegen Erwerb einer Wertmarke zu 91,00 EUR/Jahr bzw. 46,00 EUR/halbes Jahr

    zuzüglich volle Kraftfahrzeugsteuerbefreiung.

  • Hilflose (Merkzeichen "H") und Blinde (Merkzeichen "Bl")

    haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr gegen Erwerb einer kostenfreien Wertmarke

    zuzüglich volle Kraftfahrzeugsteuerbefreiung.

  • Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (MdE mind. 70 % oder 50 % und 60 % mit Merkzeichen "G"), die schon am 1.10.1979 freifahrtberechtigt waren,

    haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr gegen Erwerb einer kostenfreien Wertmarke

    zuzüglich volle Kraftfahrzeugsteuerbefreiung.

Die Begleitperson wird in allen Fällen im Nahverkehr und Fernverkehr unentgeltlich befördert.

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