Rz. 11b

Die Begleitung schwerbehinderter Jugendlicher bei der betrieblichen Berufsausbildung gehört ebenfalls zu den mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erweiterten Aufgaben der Integrationsfachdienste. Im Wettbewerb um einen Ausbildungsplatz sind behinderte und schwerbehinderte junge Menschen besonders benachteiligt. Mit der Aufgabenzuweisung an die Integrationsfachdienste sollen die Anreize an die Ausbildungsbetriebe, Ausbildungsplätze auch für behinderte und schwerbehinderte junge Menschen bereitzustellen, erhöht werden. Die Integrationsfachdienste unterstützen und beraten sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbildungsbetriebe bei Problemen während der Ausbildung. Die Ausbildungsbetriebe werden dadurch auch von Kosten entlastet.

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