Beim Wechsel von einem privaten Versicherer zu einem anderen ist in der Regel eine Kündigungsfrist bis zum Ende des Versicherungsjahres einzuhalten.[1] Die beim alten Versicherer angesparten Alterungsrückstellungen bleiben beim bisherigen Versichertenkollektiv und können nicht mitgenommen werden.
Mitführung von Alterungsrückstellungen
Wer seinen Vertrag nach dem 21.12.2012 abgeschlossen hat, kann bei einem Unternehmenswechsel Alterungsrückstellungen in bestimmtem Umfang mitnehmen.
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