In der Personalpolitik werden die Unternehmensziele, die den Faktor Personal betreffen, ausgearbeitet, weiterentwickelt und umgesetzt. Die daraus resultierenden Grundsätze werden dann je nach Bedarf in der Unternehmenssatzung, der Betriebsordnung, in Richtlinien oder Arbeitsanweisungen festgelegt.

Personalpolitische Grundsätze sollten immer schriftlich definiert werden, um der Bedeutung einen entsprechenden Ausdruck zu geben.

Es geht nicht darum, möglichst viele Grundsätze festzulegen. Viel mehr sollte überlegt werden, welche Grundsätze sich im Unternehmen tatsächlich dauerhaft realisieren lassen und für welche ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Mit einer vorausschauenden Personalpolitik und etwas Phantasie können viele Chancen für das Unternehmen genutzt werden, z. B. die Reduzierung von Arbeitnehmerkündigungen oder der Aufbau einer Kultur der Transparenz und Weitergabe von Wissen im Unternehmen.

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