Kurzbeschreibung
Welche Aufgaben im Zusammenhang mit Mutterschutz und Elternzeit erledigt werden müssen entnehmen Sie der nachfolgenden Checkliste.
Checkliste: Mutterschutz und Elternzeit
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Aufgaben | Erwartetes Ergebnis | Zuständigkeit | Schnittstelle | vorhandene Hilfsmittel |
---|---|---|---|---|
1.1 Aufgaben vor der Geburt | ||||
Information über Schwangerschaft | Information | Mitarbeiterin | Führungskraft | |
Weiterleitung der Information an die Personalabteilung via Mail | Information | Führungskraft | Personalabteilung | |
Information in der Personalakte ablegen | Aktualität der Daten, Dokumentation | Personalabteilung | ||
Gefährdungsbeurteilung, § 10 MuSchG | Dokumentation | Führungskraft | Personalabteilung | |
(Um-)gestaltung der Arbeitsbedingungen der Schwangeren | Gesetzliche Vorschrift, § 9 MuSchG | Führungskraft | Personalabteilung | |
Ggf. Einsatz auf einem anderen Arbeitsplatz, wenn Umgestaltung nachweislich einen unzumutbaren Aufwand verursacht | Gesetzliche Vorschrift, § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG | Führungskraft | Personalabteilung | |
Ggf. Beschäftigungsverbot, wenn Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitplatzwechsel nicht möglich | Gesetzliche Vorschrift, § 13 Abs. 1 Nr. 3MuSchG | Führungskraft | Personalabteilung | |
Information über Mutterschutzfristen an die Mitarbeiterin aushändigen | Information | Personalabteilung | Information über Mutterschutzfristen, HI893799 | |
Ärztliche Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag einholen | Gesetzliche Vorschrift, § 15 MuSchG | Mitarbeiterin | Personalabteilung | |
Ablage der Bescheinigung in der Personalakte | Dokumentation | Personalabteilung | ||
Berechnung der Mutterschutzfrist | Gesetzliche Vorschrift, § 3 Abs. 1 MuSchG | Personalabteilung | Mutterschutzrechner, HI3239328 | |
Information über die Mutterschutzfrist an die Führungskraft | Information | Personalabteilung | Führungskraft | |
Der Betriebsrat kann, muss aber nicht, vom Arbeitgeber informiert werden | Information | Personalabteilung | Betriebsrat | |
Ggf. externen Gehaltsabrechner über die Mutterschutzfrist informieren | Aktualität der Daten | Personalabteilung | Gehaltsabrechner | |
Zuständiges Gewerbeaufsichtsamt benachrichtigen | Gesetzliche Vorschrift | Personalabteilung | Amt | Schwangerschaftsmeldung, HI447355 |
Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld der Krankenkasse ausfüllen, Kopie in der Personalakte ablegen | Information, Dokumentation | Personalabteilung | Krankenkasse | |
Anstoß über evtl. Personalersatz, neue Organisation der Abt., Verteilung der Aufgaben | Qualitätssicherung | Personalabteilung | Führungskraft | Personalanforderung, HI888238 |
Resturlaub prüfen, Arbeitskarte ausdrucken und in die Personalakte ablegen | Aktualität der Daten | Personalabteilung | Mitarbeiterin | |
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen | Gesetzliche Vorschrift, § 20 MuSchG | Personalabteilung | Formblatt zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses, HI2463192 | |
Private E-Mail-Adresse in die Verteiler Liste "Abwesende Mitarbeiter" aufnehmen | Weiterleitung der Informationen | Personalabteilung | IT | |
PR-Team, dass Newsletter während der gesamten Abwesenheit an die private E-Mail-Adresse zugesandt werden müssen | Bindung und Info des MA | PR-Team | Mitarbeiterin | |
Abschieds-/Glückwunschschreiben an die MA | Abschied | Personalabteilung | Mitarbeiterin, FK |
1.2 Aufgaben nach der Geburt | ||||
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Glückwunsch Schreiben an die/den MA | Aufmerksamkeit | Personalabteilung | ||
Mitteilung über die Geburt an die restlichen MA | Information | Personalabteilung | Führungskraft bzw. MA | |
Geschenk organisieren | Aufmerksamkeit | Führungskräfte | ||
Berechnung der tatsächlichen Mutterschutzfrist | Gesetzliche Vorschrift, § 3 Abs. 2 MuSchG | Personalabteilung | Mutterschutzrechner, HI3239328 | |
Information über die Mutterschutzfrist nach der Geburt an die Führungskraft | Information | Personalabteilung | Mitarbeiterin, FK | |
Antrag auf Elternzeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr spätestens 7 Wochen vor Beginn einholen Wenn die Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes beansprucht wird: 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit |
Gesetzliche Vorschrift, § 16 BEEG | Personalabteilung | Mitarbeiterin | Elternzeit, Anträge, HI1091248 |
Elternzeit bescheinigen | Gesetzliche Vorschrift, § 16 Abs. 1 Sätze 8 und 9 BEEG | Personalabteilung | Elternzeit, Bescheinigung, HI8727162 | |
Einzelheiten der Elternzeit dem Arbeitnehmer gegenüber bestätigen | Information | Personalabteilung | Elternzeit, Bestätigung für Arbeitnehmer, HI447354 | |
Information über die Elternzeit an die Führungskräfte (Dauer, Teilzeit, etc.) | Information | Personalabteilung | Mitarbeiterin, FK | |
Falls Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag erstellen | Gesetzliche Vorschrift zur Teilzeitarbeit, § 15 Abs. 4 BEEG | Personalabteilung | Führungskraft | Zusatzvereinbarung bei Elternzeit, HI708649 |
Falls Teilzeitbeschäftigung nicht möglich ist | Gesetzliche Vorschrift, § 15 Abs. 4 BEEG | Personalabteilung | Elternzeit, Ablehnung des Antrags auf Teilzeitarbeit, HI435922 | |
Mitteilung über die Dauer der Elternzeit an die Krankenkasse | Information | Personalabteilung | Krankenkasse | |
Ggf. Mitteilung über die Dauer der Elternzeit an externen Gehaltsabrechner | Aktualität der Daten | P... |
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