Im Baugewerbe treten vielfach Arbeiten auf, die mit besonderen Erschwernissen verbunden sind. Hierzu gehören z. B. Arbeiten,

  • die mit Schutzkleidung ausgeführt werden müssen,
  • bei denen Atemschutzgeräte zu tragen sind,
  • bei denen starke Verschmutzung auftritt,
  • die im Wasser auszuführen sind,
  • in größeren Höhen,
  • mit besonderer Hitzeentwicklung,
  • mit besonderen Erschütterungen,
  • in Schächten und Tunnel,
  • in bestimmten Kanälen,
  • in Bergwerken,
  • mit Druckluft,
  • bei denen getaucht werden muss.

Der Arbeitnehmer hat für die Zeit, in der er mit einer dieser Arbeiten beschäftigt wird, Anspruch auf einen im BRTV aufgeführten Erschwerniszuschlag (Euro-Betrag je Stunde), wobei bestimmte Zuschläge auch nebeneinander gewährt werden können und manche sich ausschließen.

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