Das Sterbegeld ist eine einmalige Leistung und beträgt 1/7 der im Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße.
Berechnung von Sterbegeld
Tod des Versicherten | 20.01.2023 |
Bezugsgröße (West) 2023 | 40.740 EUR |
Bezugsgröße (Ost) 2023 | 39.480 EUR |
Sterbegeld (West) | 40.740 EUR x 1/7 = 5.820 EUR |
Sterbegeld (Ost) | 39.480 EUR x 1/7 = 5.640 EUR |
Überführungskosten
Die Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung werden nur übernommen, wenn der Tod nicht am Ort der ständigen Familienwohnung (Lebensmittelpunkt) eingetreten ist und die Versicherten sich dort aus Gründen aufgehalten haben, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit oder mit den Folgen des Versicherungsfalls stehen.[1]
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