Entscheidungsstichwort (Thema)
Form des Arbeitszeugnisses
Leitsatz (redaktionell)
Ein Arbeitszeugnis ist auf einem ordentlichen Firmenbogen, in welchem das Anschriftenfeld nicht ausgefüllt ist, in ungefaltetem Zustand auszustellen.
Verfahrensgang
ArbG Hamburg (Entscheidung vom 29.06.1993; Aktenzeichen 7 Ca 520/92) |
Fundstellen
Haufe-Index 446069 |
NZA 1994, 890 |
NZA 1994, 890-891 (ST1) |
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