4.1 Sozialversicherung

Die Ausführungen zu den Gesellschaftern einer GbR gelten entsprechend. Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) stehen also ebenfalls niemals in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu der Gesellschaft.

4.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Gesellschafter einer OHG sind steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer[1]. Sie sind Mitunternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2] erzielen. Für diese Einkünfte fällt bei den Gesellschaftern Einkommensteuer an. Auf Ebene der OHG werden die Einkünfte mit Gewerbesteuer belastet.

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