Werbungskosten können grundsätzlich nicht steuerfrei ersetzt werden; gezahlte "Entschädigungen" sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Steuerfrei bleiben nur die Arbeitgebererstattungen, die ausdrücklich steuerfrei gestellt sind, z. B. Reisekostenerstattungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge