Aus dem Elterngeld werden generell keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Damit dem betreffenden Elternteil keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, werden 3 Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Während der Kindererziehungszeiten für die ersten 3 Jahre gelten beim betreffenden Elternteil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung als gezahlt.[1] Bei der Erziehung von mehreren Kindern vervielfacht sich die Anzahl der Jahre, für welche die Pflichtbeiträge als entrichtet gelten.

Die Erziehungszeit wird demjenigen Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat, in der Regel automatisch der Mutter. Ein Wechsel der Zuordnung ist aber möglich.

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