23. Wenn die Erstbescheinigung per eAU abgerufen worden ist, wie geht man anschließend mit Folgebescheinigungen um? Müssen diese erneut angefragt und abgerufen werden?
Ja. Wenn der Arbeitnehmer mitgeteilt hatte, dass die Arbeitsunfähigkeit über den in der Erstbescheinigung angegebenen Zeitraum hinaus fortbesteht, kann (und muss) vom Arbeitgeber die elektronische Folgebescheinigung abgerufen werden. Diese wird nicht automatisch durch die Krankenkasse übermittelt, wenn die Erstbescheinigung abgerufen wurde.
24. Muss ein Arbeitnehmer sich wieder "gesundschreiben" lassen, wenn er vor Ende der AU Bescheinigung wieder anfängt zu arbeiten und wie bekommt der Arbeitgeber diese Information von der Krankenkasse? Wenn der Mitarbeiter trotz AU wieder zur Arbeit kommt, muss der Arzt eine Korrektur der AU schicken? Oder kann der Arbeitgeber den Zeitraum einfach ändern?
Der Arbeitnehmer muss sich nicht "gesundschreiben" lassen. Durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung treten hier aber keine Besonderheiten auf. Auch zu Zeiten der Papierbescheinigung ("gelber Schein") sind Arbeitnehmer gelegentlich vor Ablauf des in der Papierbescheinigung angegebenen Arbeitsunfähigkeitszeitraums wieder zur Arbeit erschienen, ohne dass die Papierbescheinigung modifiziert oder der Arbeitnehmer zuvor vom Arzt ausdrücklich "gesundgeschrieben" wurde. Die Zeitangabe in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist (lediglich) eine Prognose; erweist sich diese insofern als falsch, als dass der Arbeitnehmer schon vorzeitig wieder arbeitsfähig wird, erfolgt keine Korrektur gegenüber der Krankenkasse. Die Krankenkasse erfährt in der Regel nicht, dass der Arbeitnehmer schon vor Ablauf der prognostizierten Arbeitsunfähigkeitszeit wieder gearbeitet hat.
25. Kann der Arbeitgeber die AU auch abrufen, wenn der Arbeitnehmer (Grenzpendler) nicht mitteilt, ob er zum ausländischen oder deutschen Arzt geht?

Wenn der Arbeitnehmer zu einem ausländischen Arzt geht und von diesem krankgeschrieben wird, muss er beim Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorlegen. In diesem Fall liegt auf dem Portal der Krankenkasse keine abrufbare elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.

Wenn der Arbeitnehmer von einem inländischen Kassenarzt krankgeschrieben wird, entfällt die Vorlagepflicht. In diesem Fall kann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse abgerufen werden.
26. Muss sich der Mitarbeiter auch während des Urlaubs bei Krankheit melden? Wenn er das nicht macht und uns das erst 2 Wochen später mitteilt, muss dann ein rückwirkender Abruf erfolgen?

Eine Anrechnung der Krankheitstage auf den Urlaub ist (nur) ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer diese Tage durch ein ärztliches Zeugnis nachweist. Erfolgt die Krankschreibung im Inland durch einen Kassenarzt, kann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber abgerufen werden, wenn er vom Arbeitnehmer über die Arbeitsunfähigkeit informiert wird. Ohne attestierte Arbeitsunfähigkeit wird auch der Zeitraum der Erkrankung auf den Urlaub angerechnet, auch wenn der Arbeitnehmer tatsächlich erkrankt ist.

§ 9 BUrlG sieht keine Frist für die bisher erforderliche Einreichung des ärztlichen Zeugnisses vor. Die Papierbescheinigung konnte bereits bisher auch nachträglich erfolgen; die Vorlage musste jedoch unverzüglich nach Urlaubsende erfolgen. Dies wird seit 1.1.2023 jetzt wohl auch für die Mitteilung der Erkrankung während des Urlaubs gelten. Eine Mitteilungspflicht schon während des Urlaubs sieht § 9 BUrlG nicht vor. Der Arbeitgeber muss und kann dann rückwirkend abrufen; das ist zeitlich unproblematisch.

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