Laufende Geldleistungen aus der Sozialversicherung sind kraft Gesetzes in bestimmten zeitlichen Abständen zu "dynamisieren", d. h. der Höhe nach anzupassen. Die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung wird somit an die Bezieher von Entgeltersatzleistungen weitergegeben werden. Allerdings ist zu beachten, dass Lohnersatzleistungen bei einer negativen Lohnentwicklung nicht gekürzt werden. In diesem Fall gelten die Werte unverändert fort. Die Übersichten enthalten die Werte der letzten 10 Jahre.

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