Wer ist bisher verantwortlich für die Rekrutierungsverfahren? Welche persönlichen Qualifikationen hat dieser Mensch? Die Norm stellt dazu Forderungen.[1] Der Verantwortliche sollte seine Qualifizierung durch einen Abschluss oder ein Zertifikat nachweisen können. Das notwendige Wissen kann auch außerhalb von Studiengängen durch Weiterbildung erworben werden. Beispielsweise werden an der Ruhr-Universität Bochum Seminare angeboten, die mit dem Zertifikat "Qualifizierter Eignungsdiagnostiker" abschließen. Vorteil: Es ist zunächst ein gewisser Aufwand da, aber dann kann der Betrieb davon ausgehen, dass das Know-how für alle weiteren Verfahren im Betrieb vorhanden ist. Dieser Mensch sollte jetzt in der Lage sein, normgerechte Eignungsbeurteilungsprozesse zu gestalten. Er wäre dann i. S. der Norm der "Verantwortliche Auftragnehmer", der – von wem im Betrieb auch immer – einen Auftrag erhält. Er ist dann auch verantwortlich für die weitere Schulung "des an der Untersuchung beteiligten Personals".

Scheint dieser Weg zu aufwändig, so kann ein externer Berater die gleiche Funktion übernehmen. Dessen persönliche Qualifikation sollte aber auch von neutraler sachkundiger Stelle überprüft worden sein.

 

Unsere Empfehlung

Vereinbaren Sie im Beratervertrag, dass bei der Eignungsbeurteilung gemäß der DIN 33430 vorgegangen wird. Das bietet Ihrem Unternehmen sehr viel mehr Sicherheiten.

[1] Kapitel 6 der Norm.

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