Die Interpretation der Ergebnisse kann nur vom verantwortlichen Auftragnehmer erfolgen. Sie ist nicht delegierbar. Ebenso gilt dies für die Auswahl und Zusammenstellung der Verfahren, die Planung, die Festlegung der Beurteilungsregeln und die Interpretationsregeln. Weitere Tätigkeiten können delegiert werden, die Fachaufsicht bleibt aber beim Auftragnehmer. Die Mitwirkenden müssen speziell für ihre Aufgaben geschult sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge