1Die Unterrichtung umfasst für alle Arten des Bewachungsgewerbes insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1. |
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht, |
2. |
3. |
Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen, |
4. |
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, |
6. |
Grundzüge der Sicherheitstechnik. |
2Bei der Unterrichtung sind die Sachgebiete der Anlage 3 zugrunde zu legen.[3] [Bis 02.12.2016: Bei der Unterrichtung von Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sind die Sachgebiete der Anlage 2 und bei denjenigen der Nummer 4 die Sachgebiete der Anlage 3 zugrunde zu legen.]
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