Überblick

Neben den Regelungen zum Erreichen qualifizierender Abschlüsse sowie zu den einschlägigen Vertragswerken und Prüfungsordnungen enthält das Recht der beruflichen Bildung auch umfängliche Detailvorschriften dazu, wie sich der Weg vom ersten Ausbildungstag bis zur Abschluss- oder Gesellenprüfung nach pädagogischen Gesichtspunkten gestalten muss. Während an den Hochschulen und Universitäten der Ausbildungsinhalt vielfach noch vom Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre getragen ist, erwartet den Betriebspraktiker in der Berufsausbildung von Handel, Handwerk und Gewerbe ein dichtes Gestrüpp von Normen und Vorgaben, die mit Leben erfüllt werden müssen.

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