Der Bundesfreiwilligendienst kann nicht im Ausland abgeleistet werden. Für Auslandseinsätze stehen das FSJ/FÖJ-Ausland, der Internationale Jugendfreiwilligendienst sowie weiterhin auch der "andere Dienst im Ausland" (ADiA)[1] zur Verfügung. Für diesen besteht auch im künftigen Gefüge der Auslandsfreiwilligendienste ein Bedarf, weil es sich um ein spezifisches, historisch gewachsenes Programm handelt. Der "andere Dienst im Ausland" wird auch künftig als solcher nicht finanziell vom Bund gefördert oder im Einzelnen qualitativ geregelt. Durch die Anerkennung der Einsatzpläne durch den Bund entsteht aber eine gegenüber den vollständig ungeregelten Auslandsprogrammen erhöhte Sicherheit für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

[1] § 14 b Abs. 3 ZivilDienstG, § 5 BFDG.

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