In der Unfallversicherung gehören zu den versicherten Tätigkeiten auch das mit der Beschäftigung im Unternehmen zusammenhängende Verwahren, Befördern, Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsmittels, wenn dies auf Veranlassung des Unternehmers erfolgt.[1]
Auch die im Zusammenhang mit der Instandhaltung, Verwahrung, Erneuerung, Wartung des Arbeitsgeräts erforderlichen Wege sind unfallversichert.[2]
S. Arbeitsunfall.
S. Wegeunfall.
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