Für die lohnsteuerliche Behandlung des Arbeitslohns ist von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind Arbeitnehmer, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sowie ggf. auf Antrag auch Grenzpendler. Einen Wohnsitz im Sinne der Steuergesetze hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat, die er den Umständen nach beibehalten und benutzen wird.

Arbeitnehmer, die im Bundesgebiet (Inland) eine Tätigkeit ausüben, und hier weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind in aller Regel beschränkt lohnsteuerpflichtig.

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