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Entgelttransparenz und neue Regeln zur Vergütung in Banken

2017 gelten in der Vergütung neue rechtliche Regeln: Sowohl das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern, kurz Entgelttransparenzgesetz, als auch die Anpassung der Institutsvergütungsverordnung (IVV) werden voraussichtlich 2017 umgesetzt.

2017 gelten neue Regeln in der Vergütung: Sowohl das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern, kurz Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) als auch die Anpassung der Institutsvergütungsverordnung (IVV) werden im Laufe des Jahres umgesetzt werden.  Seit 11. Januar 2017 liegt zum Entgelttransparenzgesetz ein Kabinettsbeschluss vor. Die neue  Institutsvergütungsverordnung  wurde am 19. Januar 2017 veröfentlicht. 

Kernpunkte des Entgelttransparenzgesetzes

 Nach dem neuen Gesetzentwurf werden Unternehmen ab 200 Beschäftigten verpflichtet, einen individuellen Rechtsanspruch auf Informationen über ungerechte Bezahlung einzuführen, das bedeutet Arbeitnehmer in soclhen Firmen können von ihren Vorgesetzten künftig Auskunft über

 1. die Kriterien und Verfahren für die Festlegung des eigenen Entgelts,

2. die Kriterien und Verfahren für die Festlegung des Entgelts einer Vergleichstätigkeit und deren Entgeltgruppe oder einer gleichwertigen Tätigkeit, die überwiegend von Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt wird und

3. den statistischen Median des monatlichen Entgelts einer Gruppe von mindestens fünf Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts, die die gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit nach Nummer 2 ausüben.

Die Konsequenzen für den Fall, dass der Arbeitgeber dem Auskunftsverlangen nicht nachkommen solte, sind in §  15 Entgelttransparenzgesetzes geregelt:  "Unterlässt der Arbeitgeber die Erfüllung seiner Auskunftspflicht, trägt er im Streitfall
die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot im Sinne
dieses Gesetzes vorliegt.“ In tarifgebundenen und tarifanwendenden Unternehmen wenden sich die Arbeitnehmer mit ihrem Auskunftsverlangen direkt an den Betriebsrat.

Private Unternehmen einer Größe ab 500 Beschäftigten sind angehalten, regelmäßig Verfahren zur Herstellung der Entgeltgleichheit zu etablieren und auch darüber zu berichten.

Konsultationsentwurf Institutsvergütungsverordnung (IVV)

Am 19. Januar 2017 hat die  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz  BaFin, die neue Fassung der Institutsvergütungsverordnung (IVV) veröffentlicht, die von einem Neuentwurf der Auslegungshilfe flankiert wird. Institutsvergütungsverordnung 3.0 (IVV) gilt für alle Institute im Sinne des Kreditwesengesetzes.

Im Vergleich zur bisherigen Institutsvergütungsverordnung werden Anforderungen an die Risikoadjustierung durch Deferrals, Malus-Arrangements und Clawback- Mechanismen weiter konkretisiert und verschärft.

Die ursprünglich vorgesehene Ausweitung zur Pflicht zur Identifizierung von Risk Takern (Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des Instituts haben) auf sämtliche CRR-Institute wird nicht umgesetzt, es bleibt dabei, dass nur als bedeutend eingestufte Institute (Bilanzsumme über 15 Milliarden Euro oder Spezialinstitute) verpflichtet werden Risk Taker zu identifizieren und entsprechende Vergütungsregeln umzusetzen.

 

Schlagworte zum Thema:  Vergütung, Entgelt