Der Klimawandel ist eine Bedrohung für das menschliche Wohlbefinden und die Gesundheit des Planeten, stellt der Weltklimarat (IPCC) in seiner Meldung vom 20.3.2023 fest. Der Begriff des "Wohlbefindens" hat eine arbeitspolitische Bedeutung. Wohlbefinden als Übereinstimmung mit gesundheitlichem Wohlbefinden, ausreichender Qualifizierung und einer wohlwollenden Führungsbeziehung ermöglicht die individuelle Leistungsfähigkeit.

Eine klimagesunde Setting-Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz sind daher notwendig, um auch bei Hitzeperioden die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Dies gilt vor allem für sogenannte vulnerable Gruppen. Das sind Menschen mit einer medizinisch indizierten Vorerkrankung, Kreislaufproblemen und gilt außerdem für Schwangere, ältere Menschen und körperliche Einschränkungen, die eine Empfindlichkeit bei Hitze steigen lassen.

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) muss darauf reagieren und die Angebotsformen von der verpflichtenden arbeitsmedizinischen Untersuchung bis hin zu freiwilligen Angeboten überprüfen. Dazu gehören präventive Maßnahmen aber auch die Behandlung von Folgewirkungen bis hin zu Impfangeboten und die Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), etwa bei Arbeitsplätzen mit UV-Einstrahlung.

Ein klimasensibles Wiedereingliederungsmanagement berücksichtigt dabei die medizinischen Anforderungen durch Hitze und ermöglicht eine persönliche Arbeitsumgebung, die Beeinträchtigungen reduziert und Arbeitsfähigkeit ermöglicht.

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