Verstoßen Corporate Influencer, die diese Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausüben, gegen Vorschriften des Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechts oder der DSGVO, finden auf etwaige Schadensersatzansprüche die Regelungen über den innerbetrieblichen Schadensausgleich im Arbeitsverhältnis Anwendung. Danach können Corporate Influencer ggf. eine Freistellung vom Arbeitgeber verlangen. Dieses Haftungsrisiko können Unternehmen dadurch reduzieren, dass sie Corporate Influencer entsprechend schulen, ihnen Ansprechpartner für rechtliche Fragen zur Seite stellen und Social Media Guidelines im Unternehmen etablieren.

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