1. Umgang mit dem Prüfer |
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Für unverkrampftes Prüfungsklima sorgen: |
Kooperation in Sachfragen |
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Vermeidung von Emotionen |
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Keine Versuche tätigen, den Prüfer durch besondere Aufmerksamkeiten günstig zu stimmen |
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aber von eigenen Rechten selbstbewusst Gebrauch machen |
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Verständnis für die Firmensituation wecken |
Darstellung der momentanen Lage des Unternehmens |
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2. Organisation der Prüfung |
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Einführungsgespräch mit dem Prüfer |
zeitlichen Ablauf der Prüfung klären |
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sich nach möglichen Prüfungsschwerpunkten erkundigen |
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Zuweisung des Arbeitsplatzes |
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Benennung einer Auskunftsperson im Unternehmen |
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Betriebsbesichtigung mit dem Prüfer |
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Ablauf der Prüfung |
Klären, dass laufende Unterrichtung über Prüfungsfeststellungen erfolgen soll; ab 2025 ist die gesetzliche Regelung normiert, dass Zwischengespräche stattfinden sollen. |
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Bereitstellung der Unterlagen (Bereitstellung auf Anforderung ist besser als Gesamtübergabe aller Unterlagen) |
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Nachfragen, zu welchem Zweck der Prüfer die Unterlagen benötigt |
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Durchsicht der Unterlagen bevor sie der Prüfer erhält |
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Ggf. zu Kontrollzwecken zusätzliche Kopien der angeforderten Unterlagen fertigen |
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Wenn möglich nicht unmittelbar auf Beanstandungen des Prüfers reagieren |
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Beachtung von Auskunftsverweigerungsrechten bei Angehörigen durch Prüfer? (Angehörige: Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Verlobte) |
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Liegen Voraussetzungen für Befragung von Dritten (Banken, Geschäftsfreunde, Lieferanten, Kunden, ehemalige Mitarbeiter) vor? Eine Befragung ist nur möglich, wenn Auskünfte des Steuerpflichtigen/der Auskunftsperson zur Aufklärung des Sachverhalts nicht ausreichen. |
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3. Prüfungsfeststellungen |
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Fehler in der Buchführung oder in Kassenaufzeichnungen |
Kann dargelegt werden, dass es sich um einmalige Fehler handelt? |
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Lässt sich nachweisen, dass durch diese Fehler die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung insgesamt nicht beeinträchtigt wurde, somit kein Anlass für eine Schätzung von Einnahmen oder Gewinnen besteht? |
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Lässt sich bei systematischen Fehlern zumindest darlegen, dass nicht die Absicht bestand Einnahmen zu verkürzen? |
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Zweifel an der Gültigkeit oder Ernsthaftigkeit von Verträgen |
Die betreffende Gestaltung beruht auf einem zivilrechtlich gültigen Vertrag; erforderliche Vollmachten, Genehmigungen u. dgl. sind ggf. vorzulegen. |
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Die getroffenen Maßnahmen stehen nicht nur auf dem Papier, sondern werden auch tatsächlich durchgeführt. |
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Die Konditionen der Gestaltung müssen einem Drittvergleich standhalten. |
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Die Vertragsgestaltung ist nicht rechtsmissbräuchlich, da es gewichtige nichtsteuerliche, d.h. wirtschaftliche oder rechtliche Gründe gibt. |
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Zweifel an der Angemessenheit der Tätigkeitsvergütungen für den Gesellschafter-Geschäftsführer oder für Familienangehörige |
Kann durch Veröffentlichungen von Vergleichsdaten oder durch individuelle Gehaltsgutachten die Üblichkeit der Bezüge nachgewiesen werden? |
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Lässt sich die Angemessenheit durch besondere Arbeitsbelastung oder durch überdurchschnittlich hohes Engagement der betreffenden Personen rechtfertigen? |
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Kann auf spezielle arbeitsvertragliche Vereinbarungen hingewiesen werden (keine Überstundenvergütungen trotz hoher Arbeitsbelastung)? |
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Privatnutzungen |
Können Aufzeichnungen vorgelegt werden, die niedrigere Privatanteile beweisen (z.B. Fahrtenbücher)? |
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Kann auf andere Art und Weise plausibel gemacht werden, dass der gewählte Ansatz zutreffend ist? |
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Bewertung von Bilanzposten |
Liegen Aufzeichnungen vor, die den Wertansatz rechtfertigen? |
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Kann die Argumentation des Prüfers für die Korrektur entkräftet werden? |
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Kontrollmitteilungen |
Bei dem Prüfer vorliegenden Kontrollmitteilungen |
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Wurden die Beträge in der Buchhaltung erfasst? |
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Falls nein, kann dargelegt werden, dass eine steuerfreie Vereinnahmung unterstellt wurde? |
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Handelt es sich um eine fingierte Betriebsausgabe des anderen Unternehmens? |
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Bei Kontrollmitteilungen, die der Prüfer im Rahmen der Prüfung erstellt |
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Kann vom Prüfer in Erfahrung gebracht werden, in welchen Fällen er Kontrollmitteilungen verfasst? |
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Hinweis: Bei Kontrollmitteilungen ins Ausland (sog. Spontanauskünften) ist der Prüfer verpflichtet vor Erstellung den Unternehmer anzuhören (§ 117 AO). |
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Sollten die Geschäftspartner über die Möglichkeit informiert werden, dass Kontrollmitteilungen erstellt werden? |
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4. Verdacht oder Aufdeckung von Steuerstraftaten |
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Es besteht der Verdacht einer Steuerstraftat |
Bei Abbruch oder Unterbrechung der Prüfung immer nach dem Grund fragen! (Möglicherweise setzt sich der Prüfer mit der Straf- und Bußgeldsachenstelle in Verbindung). |
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Lassen Äußerungen des Prüfers den Schluss zu, dass der Verdacht einer Steuerstraftat oder Ordnungswidrigkeit besteht? |
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Falls ja: Hat das geprüfte Unternehmen bzw. sein gesetzlicher Vertreter hier die in den §§ 9 und 10 BpO vorgeschri... |