Studenten-Meldeverfahren

Der GKV-Spitzenverband und die Hochschulrektorenkonferenz machen ernst. In einem Projekt sollen in den kommenden Monaten die Voraussetzungen zur Umsetzung eines maschinellen Studenten-Meldeverfahrens beschrieben werden. Am 2.11.2017 fand eine Auftaktveranstaltung statt.

Arbeitgeber müssen für Studenten bei Einhaltung bestimmter Grenzen aufgrund des sogenannten Werkstudenten-Privilegs keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abführen. Der Student zahlt in diesen Fällen einen geringen Studentenbeitrag. Hierfür sind Meldungen der Hochschulen an die Krankenkassen erforderlich, die derzeit in Papier erfolgen. Dies verursacht auf beiden Seiten einen erheblichen Mehraufwand. Das Papierverfahren soll abgelöst werden durch ein maschinelles Verfahren. Hochschul- und Krankenkassenvertreter prüfen hierfür im Rahmen eines Projekts die Voraussetzungen.

Studenten-Meldeverfahren: Ausgangsanalyse

Trotz stetiger Digitalisierung in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung hält sich dieses Papierverfahren hartnäckig. Angefangen von der Ausstellung der Versicherungsbescheinigung durch die Krankenkasse über die Meldungen der Hochschulen zu Beginn und Ende des Studiums bis hin zu den Meldungen der Krankenkassen bei einem Zahlungsverzug des Studenten. Seit Anfang diesen Jahres hat sich die Lage zugespitzt – Hochschulen müssen seitdem zusätzlich den Abschluss des 14. Fachsemesters sowie die Aufnahme eines Promotionsstudiums melden und bei Aufnahme eines Masterstudiums angeben, ob ein konsekutiver Studiengang vorliegt.

Ziele des gemeinsamen Projekts zum Studenten-Meldeverfahren

Im Ergebnis wird eine vollständige Beschreibung des maschinellen Meldeverfahrens stehen. Wichtigster Aspekt ist eine fachliche Bewertung  der sich aus den Meldepflichten ergebenden Prozesse. Hierfür wird der Gesamtprozess aufgeschnitten in einzelne Lebenssachverhalte. Jeder einzelne Teilprozess kann so von beiden Seiten genau unter die Lupe genommen werden. Die Ergebnisse werden in einer Verfahrensbeschreibung münden. Daneben sind Fragen zum technischen Standard und zur technischen Infrastruktur zu klären.

Rechtliche Bewertung erfolgt in einem gesonderten Gespräch

Die bisherige Rechtsgrundlage ermöglicht ein maschinelles Meldeverfahren nur, sofern der GKV-Spitzenverband mit allen 426 Hochschulen Einzelvereinbarungen abschließen würde. Dies birgt bei einem Massenverfahren (2,8 Mio. Studenten, Stand Wintersemester 2016/17) Risiken. Um den Start des Projekts nicht zu belasten, wird die weitere rechtliche Bewertung gesondert erfolgen.

Projektorganisation

Das Projekt setzt sich zusammen aus einer fachlichen und technischen Projektgruppe, die interdisziplinär zusammengesetzt sind, um ein Informationsdefizit zu verhindern. Neben den Fachexperten einzelner Krankenkassen und Hochschulen sind auch „Techniker“ an Bord. Hierzu zählen u. a. Vertreter von AOK-Systems und Bitmarck Software GmbH sowie von der Hochschulseite Vertreter der HIS (Hochschul-Informations-System). Weitere Teilnehmer sollen im Laufe des Projekts hinzustoßen.

Studenten-Meldeverfahren: Zeitschiene

Die Teilnehmer haben sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt. Bis 30.6.2018 sollen alle fachlichen, rechtlichen und technischen Festlegungen stehen, damit darauf aufbauend beide Seiten beginnen können, zu programmieren.

Einsatz des maschinellen Verfahrens

Im Rahmen des Projektes soll auch ein Zeitpunkt des Echtstarts gefunden werden. Geplant ist keine Big Bang Lösung über Nacht, sondern ein weicher Übergang. Angefangen von einer Pilotphase mit ausgewählten Teilnehmern über einen ersten Flächentest bis zu hin zum vollständigen Einsatz. Die Krankenkassen haben bereits signalisiert, geschlossen zu einem Zeitpunkt an den Start zu gehen. Hochschulen indes können nach und nach in das Verfahren einsteigen.

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