Ansässigkeitsbescheinigungen für Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz
Neue Vordrucke ab Kalenderjahr 2024
Nach Art. 15a Abs. 1 Satz 3 DBA-Schweiz darf die Abzugsteuer 4,5 Prozent des Bruttobetrages der Vergütungen nicht übersteigen, wenn die Ansässigkeit durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde des Vertragsstaats, in dem die steuerpflichtige Person ansässig ist, nachgewiesen wird. Die entsprechenden Vordrucke "Gre-1", "Gre-4" und "Gre-5" wurden überarbeitet bzw. neu erstellt. Sie sind ab 1.1.2024 zu verwenden.
BMF, Schreiben v. 7.12.2023, IV B 2 - S 1301-CHE/21/10019 :028
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4415
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.298
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4336
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.205
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
833
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
778
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
602
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
580
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
544
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4742
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026