Navigationssystem bleibt steuerpflichtig
Der bisher verwendete Begriff „betriebliche Personalcomputer“ ist im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes BGBl 2012 I S. 1030) durch „betriebliche Datenverarbeitungssysteme“ ersetzt worden. Die Steuerbefreiung kann damit nach der Gesetzesbegründung auch für neuere Geräte wie Smartphones oder Tablets in Anspruch genommen werden.
Betriebliche Datenverarbeitungsgeräte
Seit dieser Änderung ergibt sich aber in der Praxis vielfach die Frage, wie weit der Begriff „betriebliche Datenverarbeitungsgeräte“ auszulegen ist. Dadurch könnten sich interessante Möglichkeiten für die Entgeltgestaltung ergeben. Die Problematik war Gegenstand einer aktuellen Anfrage an die Bundesregierung.
Firmenwagen mit Navigationssystem
Eindeutig ist die Positionierung hinsichtlich des Einbaus fest installierte Navigationssysteme in Firmenwagen: Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens darf bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 1%-/0,03%-Regelung auch weiterhin nicht um den Anteil für das Navigationsgerät gemindert werden. Nach der Rechtsprechung handelt es sich nicht um ein eigenständiges Wirtschaftsgut (BFH, Urteil v. 16.2.2005, BStBl 2005 II Seite 563).
Weitere Geräte
Gegenstand der Anfrage waren darüber hinaus folgende Geräte:
- Smart TVs
- Konsolen
- Netzwerkswitches, Router, Hubs, Bridges
- iPods
- portable Navigationsgeräte
- MP3-Player
- stationäre Internetradios
- Beamer
- HiFi-Komponenten mit Internetanschluss
- Spielautomaten
- Digitalkameras
- digitale Videocamcorder
- E-Book-Reader
- Gebrauchsgegenstände mit eingebauten Mikrochips
Nach der Antwort der Bundesregierung muss es sich nach wie vor um ein betriebliches Gerät des Arbeitgebers handeln. Aus diesem Grund ist z. B. die Überlassung von Smart TVs, Konsolen, iPods, MP3-Player, Spielautomaten etc. i.d.R. nicht steuerfrei möglich. Die Bundesregierung hat aber auch darauf hingewiesen, dass die Auslegung der erweiterten Steuerbefreiungsvorschrift (begünstigte / nicht begünstigte Geräte) derzeit noch zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmt wird (vgl. Bundestags-Drucksache 17/9811 v. 23.5.2012).
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
12.379
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.79342
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
3.848
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
3.7851
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
3.401
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2026
3.148
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen für 2026
2.6882
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
2.628
-
Neuerungen bei privat Krankenversicherten ab 2026
2.525
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
2.3776
-
Umlageverfahren bei Krankheit: Erstattungssatz bis Ende Januar wählen
15.01.2026
-
Geldwerter Vorteil bei unentgeltlichen oder verbilligten Flügen
14.01.2026
-
Neuerungen im DEÜV- und EEL-Verfahren
12.01.2026
-
Insolvenzgeldumlage bleibt 2026 unverändert
08.01.2026
-
Anhebung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale zum 1. Januar 2026
07.01.2026
-
Neuerungen bei privat Krankenversicherten ab 2026
02.01.2026
-
Steuerrechtliche Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung
02.01.2026
-
Steuerfreie Aktivrente ab 2026
23.12.2025
-
Steuerfreier Arbeitgeberersatz für den Doppelhaushalt als Unterkunftskosten
23.12.2025
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
22.12.20256