Krankenversicherung der Waisenrentner neu geregelt
Eine Waisenrente wird nach der Neuregelung grundsätzlich ohne Beitragsabzug ausgezahlt. Dies gilt auch für Bestandsfälle. Eine entsprechende Regelung gilt abhängig von bestimmten Voraussetzungen auch für Waisen, die Anspruch auf entsprechende Leistungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung haben.
Neuer Versicherungspflichttatbestand
Die bisherigen Regelungen zur Krankenversicherungspflicht der Rentner (KVdR) bestehen unverändert weiter. Zusätzlich sind jetzt auch Personen versicherungspflichtig, die Anspruch auf eine Waisenrente nach § 48 SGB VI haben. Im Unterschied zu den bisherigen Regelungen ist keine Vorversicherungszeit gefordert.
Waisenrente Krankenversicherung: Ausschluss der Versicherungspflicht
Grundsätzlich ist die Versicherungspflicht ausgeschlossen, wenn zuletzt vor der Stellung des Rentenantrags eine Absicherung im Krankheitsfall durch eine private Krankenversicherung (PKV) gegeben war. Dieser Ausschlussgrund entfällt jedoch, wenn
- ohne Rentenbezug eine Familienversicherung bestehen würde,
- die Vorversicherungszeit für die „normale“ KVdR erfüllt ist.
Beispiel:
Der verstorbene Vater und seine Tochter waren bisher PKV versichert. Die Mutter ist seit Jahren Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Eine Familienversicherung der Tochter in der GKV war bisher wegen der PKV des Vaters nicht möglich.
Nach dem Tod des Vaters ist eine Familienversicherung möglich. Mit der Stellung des Antrags auf Zahlung einer Halbwaisenrente tritt Versicherungspflicht ein, obwohl zuvor eine private Krankenversicherung bestand.
Beitragsfreiheit bei Waisenrente
Bezieher einer Waisenrente sind seit dem 1. Januar 2017 bis zum Erreichen der Altersgrenze einer Familienversicherung beitragsfrei. Dies gilt auch für die Zeit des Antragsverfahrens und unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen einer Familienversicherung ohne Rentenbezug erfüllen würden. Da die Waisenrente grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird, besteht in diesen Fällen durchgehend Beitragsfreiheit.
Befindet sich der Waise in Schul- oder Berufsausbildung wird die Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt. In diesen Fällen besteht Beitragsfreiheit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Hierbei sind jeweils die individuellen Ausbildungs- und Dienstzeiten sowie eventuelle Verlängerungstatbestände zu beachten.
Halbwaisenrente: Beitragsfreiheit auch für Bestandsfälle
Da der neue Versicherungspflichttatbestand auch für Personen gilt, die vor dem 1. Januar 2017 einen Rentenantrag gestellt haben, profitieren auch „Bestandsfälle“ von der Beitragsfreiheit.
Die Beitragsfreiheit betrifft übrigens nur den Beitragsanteil des Rentenbeziehers. Der Rentenversicherungsträger entrichtet seinen Beitragsanteil unverändert.
Krankenversicherung: Waisenrente eines Studenten
Während des Studiums an einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule erfüllen die Bezieher einer Waisenrente auch die Voraussetzungen der Krankenversicherung als Student (KVdS). Die KVdS kommt nicht zum Tragen, solange die gleichzeitig bestehende Versicherung als Rentner beitragsfrei gestellt ist.
Wird die Waisenrente über die zuvor beschriebenen Altersgrenzen hinaus gezahlt, endet die Beitragsfreiheit. Nach den gesetzlichen Regelungen kommt dann die KVdS mit den daraus resultierenden beitragsrechtlichen Regelungen zum Tragen. Erfüllt der Student jedoch die Voraussetzungen der KVdS nicht (z. B. bei einem Studium an einer privaten Hochschule) wird die Versicherung mit Beitragszahlung in der KVdR durchgeführt.
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Abgela Heller
Thu Apr 24 10:49:33 CEST 2025 Thu Apr 24 10:49:33 CEST 2025
Frage:
Meine Tochter ist versicherungspflichtig erwerbstätig. Da sie noch studiert erhält sie weiterhin Halbwaisenrente. Bis zur Aufnahme der versicherungspflichtigen Tätigkeit war sie privat versichert. Sind nun für die Halbwaisenrente KV-Beiträge zu leisten, obwohl sie bereits Beiträge von ihrem Erwerbseinkommen zahlt?
Danke!
Lisa Berger
Fri Apr 25 07:47:34 CEST 2025 Fri Apr 25 07:47:34 CEST 2025
Guten Tag,
eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit schließt nach unserem Kenntnisstand eine Halbwaisenrente aus. Sofern Ihre Tochter eine Werkstudententätigkeit ausübt, ist sie nicht aufgrund der Erwerbstätigkeit versicherungspflichtig (zahlt also keine Beiträge aus ihrem Erwerbseinkommen), sondern aufgrund ihres Studiums krankenversicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Wenn dieser Sachverhalt auf Ihre Tochter zutrifft, dann gelten die in den letzten zwei Absätzen der News beschriebenen Regeln. Ob Beiträge aus der Rente abzuführen sind, hinge dann vom entsprechenden Alter Ihrer Tochter ab.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir als Verlag dem Rechtsberatungsverbot unterliegen. Für eine rechtsverbindliche und individuelle Auskunft wenden Sie sich bitte an den Rentenversicherungsträger.
Freundliche Grüße aus Freiburg
Ihre Haufe Online Redaktion Personal
Carina Brühl
Sat Jun 03 12:54:53 CEST 2023 Sat Jun 03 12:54:53 CEST 2023
Wie ist das, wenn ich über 25 bin und als Student noch Halbweisenrente beziehe und mit 24 geheiratet habe.
Wenn ich in die Familienversicherung meines Mannes mit rein gehe, bin ich beitragsfrei.
Meine vorherige Versicherung hat behauptet, ich könne nicht wechseln, da ich noch als Rentnerin bei Ihnen versichert sei. Habe ich als Halbweisenrentner die Pflicht eigenständig versichert zu sein oder sollte das möglich sein, dass ich die Krankenkasse wechseln und bei meinem Mann Familienversichert bin, trotz des Bezuges der Halbweisenrente?
Philipp Walter
Tue Jun 13 07:46:49 CEST 2023 Tue Jun 13 07:46:49 CEST 2023
Guten Tag Frau Brühl,
besten Dank für Ihren Kommentar. Entsprechend dem GR v. 24.10.2019 zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner erfolgt folgende Bewertung (A.I.4.4 Abs. 2): Treffen nach Erreichen der Altersgrenzen des § 10 Abs. 2 SGB V Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b Buchst. a SGB V, Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10 SGB V und Familienversicherung (über den Ehegatten bzw. Lebenspartner) zeitgleich zusammen, ist im Ergebnis der Familienversicherung der Vorrang einzuräumen. Eine Familienversicherung kommt allerdings nur in Frage, wenn die Einkommensgrenze nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V durch den Zahlbetrag der Waisenrente und ggf. weiteres zu berücksichtigendes Einkommen nicht überschritten wird.
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.
Freundliche Grüße aus Freiburg sendet die Haufe Online Redaktion Personal
NG29
Mon Oct 18 16:13:49 CEST 2021 Mon Oct 18 16:13:49 CEST 2021
Wie ist es beim Zusammentreffen einer Waisenrente einer BG und einer Aufwandsentschädigung im Rahmen eines duales Studiums? Dann müsste doch auf die Aufwandsentschädigung die sozialversicherungspflichtigen Beiträge , also auch die Krankenversicherung gezahlt werden, aber die BGB-Liche Waisenrente bleibt beitragsfrei , oder ?
Philipp Walter
Mon Nov 08 09:45:26 CET 2021 Mon Nov 08 09:45:26 CET 2021
Hallo NG29,
der Beitrag für Studierende richtet sich u.a. nach den gesetzlichen Grundlagen für die Höhe der BAföG Bedarfssätze. Bei einem Höchstbetrag von 752 Euro BAföG monatlich (nicht bei den Eltern wohnend) beträgt der monatliche Beitrag zur KV 112,95 Euro. Je nach Ausbildungsstätte und Wohnsituation kann der Betrag der monatlichen Förderung auch deutlich geringer sein. Wenn durch den Bezug einer Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung der Höchstbetrag von 752 Euro nicht überschritten wird, erfolgt keine Anrechnung der Hinterbliebenenleistung als Einkommen. Je nach individueller prozentualer Zusatzleistung erhöht sich dann der Beitrag für den bzw. die Studierenden. Das kann möglicherweise von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Bitte informieren Sie sich daher für Ihren konkreten Fall bei Ihrer Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
Haufe Online-Redaktion Personal
anon
Wed Jan 16 09:22:24 CET 2019 Wed Jan 16 09:22:24 CET 2019
Also wenn man jetzt Student, 25 Jahre alt ist und Waisenrente bekommt, muss man dann sowohl die Studentische Krankenversicherung als auch Beiträge aus der Waisenrente bezahlen? Wird man dann doppelt abgezockt?
Philipp Walter
Wed Jan 16 10:50:06 CET 2019 Wed Jan 16 10:50:06 CET 2019
Guten Tag Anon,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Dazu hier ein Auszug aus dem Haufe Personal Office Premium: "Seit 1.1.2017 sind kranken-/pflegeversicherungspflichtige Waisenrentner nach Vollendung des 25. Lebensjahres, die daneben studieren, vorrangig als Studierende/Praktikanten versicherungspflichtig. Dies bedeutet, dass neben dem Studentenbeitrag auch der Beitrag aus der Waisenrente anfällt. Allerdings sind in diesen Fällen auf Antrag die Beiträge aus der Waisenrente zu erstatten, soweit sie – zusammen mit evtl. Arbeitseinkommen und Versorgungsbezügen zu bemessenden Beiträgen – den Studentenbeitrag nicht übersteigen."
Mit freundlichen Grüßen
Haufe Online-Redaktion Personal
Anke Bentrup
Sat Oct 20 08:58:13 CEST 2018 Sat Oct 20 08:58:13 CEST 2018
Liebe Frau Skroch, ganz lieben Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen Anke Bentrup
Anke Bentrup
Wed Oct 17 08:56:00 CEST 2018 Wed Oct 17 08:56:00 CEST 2018
Guten Tag, ich habe da mal eine Frage zu dem oberen Beitrag.
Der Vater meiner Tochter ist im Juni diesen Jahres verstorben und meine Tochter bezieht jetzt Halbweisenrente .
Einen geringen Teil vom gesetzlichen Renteträger und den höheren Betrag aus dem Versorgungsamt.
Sie war vor dem Versterben bei mir in der Familienversicherung unentgeltlich mitversichert und soll jetzt selbst versichert werden und ihre Krankenkassenbeiträge selber zahlen.
Sie ist 14 Jahre und Schülerin und wäre durch den Tot ihres Vaters jetzt finanziell dadurch mehr belastet.
Wenn ich ihren Beitrag richtig verstanden habe ist das seit letztem Jahr anders geregelt.
Sind die Beiträge der Krankenkasse berechtigt eingezogen worden?
Ich bedanke mich schon jetzt für ihre Antwort.
Nicole Skroch
Wed Oct 17 11:33:30 CEST 2018 Wed Oct 17 11:33:30 CEST 2018
Guten Tag, Frau Bentrup,
korrekt lesen Sie in unserer News "Bezieher einer Waisenrente sind seit dem 1. Januar 2017 bis zum Erreichen der Altersgrenze einer Familienversicherung beitragsfrei. Dies gilt auch für die Zeit des Antragsverfahrens und unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen einer Familienversicherung ohne Rentenbezug erfüllen würden." Aufgrund des Rechtsberatungsverbotes darf ich Ihren konkreten Fall nicht bewerten. Wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse sprechen, können Sie aber gerne und auf diese News verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Skroch, Haufe Online Redaktion
Mon Oct 09 17:18:37 CEST 2017 Mon Oct 09 17:18:37 CEST 2017
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.