Versicherung und Beitrag

Krankenversicherung der Waisenrentner neu geregelt


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Waisenrente: Krankenversicherung neu geregelt

Die Regelungen zur Krankenversicherungspflicht wurden zum 1. Januar 2017 um einen neuen Versicherungspflichttatbestand für Waisenrentner erweitert. Waisenrentner werden durch die Neuregelung finanziell entlastet.

Eine Waisenrente wird nach der Neuregelung grundsätzlich ohne Beitragsabzug ausgezahlt. Dies gilt auch für Bestandsfälle. Eine entsprechende Regelung gilt abhängig von bestimmten Voraussetzungen auch für Waisen, die Anspruch auf entsprechende Leistungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung haben.

Neuer Versicherungspflichttatbestand

Die bisherigen Regelungen zur Krankenversicherungspflicht der Rentner (KVdR) bestehen unverändert weiter. Zusätzlich sind jetzt auch Personen versicherungspflichtig, die Anspruch auf eine Waisenrente nach § 48 SGB VI haben. Im Unterschied zu den bisherigen Regelungen ist keine Vorversicherungszeit gefordert.

Waisenrente Krankenversicherung: Ausschluss der Versicherungspflicht

Grundsätzlich ist die Versicherungspflicht ausgeschlossen, wenn zuletzt vor der Stellung des Rentenantrags eine Absicherung im Krankheitsfall durch eine private Krankenversicherung (PKV) gegeben war. Dieser Ausschlussgrund entfällt jedoch, wenn

  • ohne Rentenbezug eine Familienversicherung bestehen würde,
  • die Vorversicherungszeit für die „normale“ KVdR erfüllt ist.

Beispiel:

Der verstorbene Vater und seine Tochter waren bisher PKV versichert. Die Mutter ist seit Jahren Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Eine Familienversicherung der Tochter in der GKV war bisher wegen der PKV des Vaters nicht möglich.

Nach dem Tod des Vaters ist eine Familienversicherung möglich. Mit der Stellung des Antrags auf Zahlung einer Halbwaisenrente tritt Versicherungspflicht ein, obwohl zuvor eine private Krankenversicherung bestand.

Beitragsfreiheit bei Waisenrente

Bezieher einer Waisenrente sind seit dem 1. Januar 2017 bis zum Erreichen der Altersgrenze einer Familienversicherung beitragsfrei. Dies gilt auch für die Zeit des Antragsverfahrens und unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen einer Familienversicherung ohne Rentenbezug erfüllen würden. Da die Waisenrente grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird, besteht in diesen Fällen durchgehend Beitragsfreiheit.

Befindet sich der Waise in Schul- oder Berufsausbildung wird die Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt. In diesen Fällen besteht Beitragsfreiheit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Hierbei sind jeweils die individuellen Ausbildungs- und Dienstzeiten sowie eventuelle Verlängerungstatbestände zu beachten.

Halbwaisenrente: Beitragsfreiheit auch für Bestandsfälle

Da der neue Versicherungspflichttatbestand auch für Personen gilt, die vor dem 1. Januar 2017 einen Rentenantrag gestellt haben, profitieren auch „Bestandsfälle“ von der Beitragsfreiheit.
Die Beitragsfreiheit betrifft übrigens nur den Beitragsanteil des Rentenbeziehers. Der Rentenversicherungsträger entrichtet seinen Beitragsanteil unverändert.

Krankenversicherung: Waisenrente eines Studenten

Während des Studiums an einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule erfüllen die Bezieher einer Waisenrente auch die Voraussetzungen der Krankenversicherung als Student (KVdS). Die KVdS kommt nicht zum Tragen, solange die gleichzeitig bestehende Versicherung als Rentner beitragsfrei gestellt ist.

Wird die Waisenrente über die zuvor beschriebenen Altersgrenzen hinaus gezahlt, endet die Beitragsfreiheit. Nach den gesetzlichen Regelungen kommt dann die KVdS mit den daraus resultierenden beitragsrechtlichen Regelungen zum Tragen. Erfüllt der Student jedoch die Voraussetzungen der KVdS nicht (z. B. bei einem Studium an einer privaten Hochschule) wird die Versicherung mit Beitragszahlung in der KVdR durchgeführt.


11 Kommentare
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A

Abgela Heller

Thu Apr 24 10:49:33 CEST 2025 Thu Apr 24 10:49:33 CEST 2025

Frage:
Meine Tochter ist versicherungspflichtig erwerbstätig. Da sie noch studiert erhält sie weiterhin Halbwaisenrente. Bis zur Aufnahme der versicherungspflichtigen Tätigkeit war sie privat versichert. Sind nun für die Halbwaisenrente KV-Beiträge zu leisten, obwohl sie bereits Beiträge von ihrem Erwerbseinkommen zahlt?
Danke!

C

Carina Brühl

Sat Jun 03 12:54:53 CEST 2023 Sat Jun 03 12:54:53 CEST 2023

Wie ist das, wenn ich über 25 bin und als Student noch Halbweisenrente beziehe und mit 24 geheiratet habe.
Wenn ich in die Familienversicherung meines Mannes mit rein gehe, bin ich beitragsfrei.
Meine vorherige Versicherung hat behauptet, ich könne nicht wechseln, da ich noch als Rentnerin bei Ihnen versichert sei. Habe ich als Halbweisenrentner die Pflicht eigenständig versichert zu sein oder sollte das möglich sein, dass ich die Krankenkasse wechseln und bei meinem Mann Familienversichert bin, trotz des Bezuges der Halbweisenrente?

N

NG29

Mon Oct 18 16:13:49 CEST 2021 Mon Oct 18 16:13:49 CEST 2021

Wie ist es beim Zusammentreffen einer Waisenrente einer BG und einer Aufwandsentschädigung im Rahmen eines duales Studiums? Dann müsste doch auf die Aufwandsentschädigung die sozialversicherungspflichtigen Beiträge , also auch die Krankenversicherung gezahlt werden, aber die BGB-Liche Waisenrente bleibt beitragsfrei , oder ?

a

anon

Wed Jan 16 09:22:24 CET 2019 Wed Jan 16 09:22:24 CET 2019

Also wenn man jetzt Student, 25 Jahre alt ist und Waisenrente bekommt, muss man dann sowohl die Studentische Krankenversicherung als auch Beiträge aus der Waisenrente bezahlen? Wird man dann doppelt abgezockt?

A

Anke Bentrup

Sat Oct 20 08:58:13 CEST 2018 Sat Oct 20 08:58:13 CEST 2018

Liebe Frau Skroch, ganz lieben Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen Anke Bentrup

A

Anke Bentrup

Wed Oct 17 08:56:00 CEST 2018 Wed Oct 17 08:56:00 CEST 2018

Guten Tag, ich habe da mal eine Frage zu dem oberen Beitrag.
Der Vater meiner Tochter ist im Juni diesen Jahres verstorben und meine Tochter bezieht jetzt Halbweisenrente .
Einen geringen Teil vom gesetzlichen Renteträger und den höheren Betrag aus dem Versorgungsamt.
Sie war vor dem Versterben bei mir in der Familienversicherung unentgeltlich mitversichert und soll jetzt selbst versichert werden und ihre Krankenkassenbeiträge selber zahlen.
Sie ist 14 Jahre und Schülerin und wäre durch den Tot ihres Vaters jetzt finanziell dadurch mehr belastet.
Wenn ich ihren Beitrag richtig verstanden habe ist das seit letztem Jahr anders geregelt.
Sind die Beiträge der Krankenkasse berechtigt eingezogen worden?
Ich bedanke mich schon jetzt für ihre Antwort.

Mon Oct 09 17:18:37 CEST 2017 Mon Oct 09 17:18:37 CEST 2017

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