Koalition beschließt höheren Steuerfreibetrag für Alleinerziehende
Wie aus Koalitionskreisen zu erfahren war, soll der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.308 Euro auf 1908 Euro erhöht werden. Für jedes weitere Kind soll ein zusätzlicher Steuerfreibetrag von 240 Euro gewährt werden. Von diesen steuerlichen Verbesserungen profitieren inzwischen rund 20 Prozent der Familien in Deutschland, die steuerlich als alleinerziehend gelten. In Deutschland wachsen rund 2,2 Millionen Kinder bei nur einem Elternteil auf.
Die Erhöhung des Steuerfreibetrages hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde im Jahr 2004 eingeführt, seither aber nie angepasst. Kinderfreibetrag und Kindergeld wurden im gleichen Zeitraum von 2004 bis 2015 um gut 20 Prozent erhöht.
Berücksichtigung im Lohnsteuerverfahren
Die steuerliche Entlastung soll - zusammen mit der Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrages - rückwirkend mit Wirkung ab 1. Januar 2015 erfolgen. Für den Lohnsteuerabzug wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende durch die Steuerklasse II berücksichtigt; er ist in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet. Wenn und soweit der Entlastungsbetrag in der jetzt beschlossenen Form kommt, muss das Bundesfinanzministerium geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug veröffentlichen. Ggf. muss der bis dahin vorgenommene Lohnsteuerabzug rückwirkend korrigiert werden. Derzeit ist noch offen, wie die steuerliche Entlastung finanziert werden soll.
Signal für soziale Gerechtigkeit
Nach Aussage von SPD-Chef Sigmar Gabriel ist die geplante steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden ein wichtiges Signal für mehr soziale Gerechtigkeit. Betroffene Väter und Mütter leisteten enorm viel für ihre Kinder und die Gesellschaft. "Es ist bitter notwendig und längst überfällig, ihnen mehr Unterstützung zukommen zu lassen", sagte Gabriel am Donnerstag in Berlin.
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