Grundfreibetrag wird rückwirkend zum 1.1.2013 angehoben
Damit erfolgt die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerfreien Existenzminimums. Zum 1. Januar 2014 steigt der Grundfreibetrag dann nochmals auf 8.354 EUR (plus 224 EUR).
Das äußerst lobenswerte Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Bekämpfung der kalten Progression ist damit dennoch in weiten Teilen gescheitert. Denn insbesondere das Ziel – nicht gewollten Steuerbelastungen durch eine Korrektur des Einkommensteuertarifs entgegenzuwirken – konnte sich nicht durchsetzen.
Bereits im Mai 2012 hatten die SPD-geführten Länder die Gesetzesvorlage im Bundesrat blockiert. Das anschließende monatelange Vermittlungsverfahren zog sich schließlich bis in den Dezember des vergangenen Jahres und mündete in dem nunmehr vorliegenden stark beschnittenen Einigungsvorschlag.
Der Einigungsvorschlag beinhaltet neben der Anhebung des steuerfreien Existenzminimums wenigstens den Entschluss, künftig alle zwei Jahre einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression vorzulegen. Mit dieser Maßnahme setzt der Gesetzgeber eine dringende Forderung des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. um, da sich hierdurch die Mehrbelastungen der Steuerpflichtigen infolge der kalten Progression künftig schwarz auf weiß belegen lassen.
(Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. vom 23. Januar 2013)
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