Der "Pflege-Bahr": Förderung der privaten Pflege-Zusatzversicherung
Muss der Zuschuss beantragt werden?
Die Zulage (der "Pflege-Bahr") wird nur auf Antrag gewährt. Das muss aber nicht der Kunde machen. Bei Vertragsabschluss wird das Versicherungsunternehmen vom Kunden bevollmächtigt, die Zulage für jedes Beitragsjahr beim Staat zu beantragen.
Wie wird der Zuschuss überwiesen?
Der Zuschuss von 5 EUR pro Monat wird einmal im Jahr direkt an das Versicherungsunternehmen gezahlt und dem Versicherungsvertrag gutgeschrieben. Die Auszahlung der Zulage erfolgt durch eine zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Fördervoraussetzungen
Ganze 5 EUR im Monat legt der Staat für eine private Pflege-Zusatzversicherung dazu. Das gilt aber nur, wenn die Versicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Die privaten Versicherungsunternehmen dürfen für die förderfähigen Tarife
keinen Bewerber aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen (Kontrahierungszwang) und
keine Gesundheitsprüfung durchführen und
keine oder Risikozuschläge verlangen.
Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Für bestimmte Personengruppen gelten Sonderregelungen: So dürfen z. B. Versicherte vorzeitig aussteigen oder den Vertrag bis zu einer Dauer von 3 Jahren ruhend stellen, wenn sie Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe werden.
Für eine staatliche Förderung beträgt der Mindestbeitrag des Versicherungsnehmers 10 EUR. Daher haben förderfähige Verträge mindestens einen Versicherungsumfang für den Gegenwert von 15 EUR monatlich (10 EUR Mindestbeitrag plus 5 EUR Zulage).
Was ist mit bestehenden Verträgen?
Bereits vor dem 1.1.2013 abgeschlossene Zusatzversicherungen können nur gefördert werden, wenn sie die ab 2013 geltenden Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Dies muss voraussichtlich in jedem Einzelfall geprüft werden. Ansprechpartner für die Versicherten ist das Versicherungsunternehmen.
Stimmt es, dass geförderte Versicherungsverträge angeblich teurer sind als nicht bezuschusste Zusatzversicherungen?
All diese genannten Rahmenbedingungen für eine stattliche Förderung fließen in die Kalkulation der Prämien ein – spielen aber bei den nicht geförderten Verträgen meist keine Rolle. Deswegen können diese oft zu günstigeren Prämien angeboten werden.
Lohnt es sich, bis 2013 mit dem Vertragsabschluss zu warten?
Die Kritiker des "Pflege-Bahr" befürchten, dass durch den bürokratischen Verwaltungsaufwand, der dem Riester-Rentenverfahren ähnelt, die Prämien entsprechend steigen werden. Hinzu kommen die Risiken, die sich kostensteigernd aus dem Kontrahierungszwang und den fehlenden Risikozuschlägen für Risikogruppen ergeben. Nach Ansicht von Branchenkennern könnte die Förderung in Höhe von 60 EUR jährlich dadurch mehr als aufgezehrt werden, so dass Verträge ohne Förderung durchaus günstiger ausfallen können. Dazu müssen die jeweiligen Leistungsansprüche und die Prämien ohne und mit Förderung genau verglichen werden.
Wie wirkt sich die Regelung zu den Unisex-Tarifen aus?
Ab 21.12.2012 dürfen neu abgeschlossene Privatversicherungstarife nur noch geschlechtsneutral (Unisex) kalkuliert werden. Bisher mussten Frauen aufgrund höherer Lebenserwartung und statistisch höheren Kosten in einer privaten Pflegeversicherung mehr zahlen. Nun werden sich die Beiträge angleichen, d. h. die Prämien für Männer werden steigen, während es für Frauen günstiger wird. Die neuen Unisex-Tarife betreffen jedoch nur neue Vertragsabschlüsse. Vor dem 21.12.2012 abgeschlossene Verträge bleiben unangetastet. Männer, die sich bereits zum Abschluss einer Pflegezusatzversicherung entschlossen haben, sollten also unbedingt noch vorher die Versicherungsangebote vergleichen und nicht abwarten. Denn auch die höheren Prämien für die förderfähigen Tarife und die Anhebung für die Unisex-Tarife können die staatliche Förderung schnell aufbrauchen.
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