Wie lang darf und sollte ein Arbeitgeber die Unterlagen der Bewerber aufbewahren?
Sollte ein abgelehnter Bewerber aus Gründen der Diskriminierung gegen einen potenziellen Arbeitgeber vorgehen, so muss dieser bei schlüssiger Behauptung einer Diskriminierung durch den Bewerber beweisen, dass er den Bewerber nicht diskriminiert hat. Dies dürfte ohne die Daten des Bewerbers jedoch schwierig werden.
Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen aus Gründen des Eigenschutzes mindestens das Anschreiben und den Lebenslauf jedes abgelehnten Bewerbers sechs Monate aufbewahren
Aufgrund der Frist des § 15 Abs. 4 AGG muss der klagende Bewerber seinen Anspruch innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Ablehnung geltend machen. Danach hat er noch einmal drei Monate Zeit, seinen Anspruch im Wege einer Klage geltend zu, sodass sich unter Berücksichtigung von Postlaufzeiten ein sicherer Rahmen von sechs Monaten der Aufbewahrung ergibt. Das Interesse des Arbeitgebers an der Aufbewahrung der Unterlagen übersteigt in dieser Zeit das Interesse des Bewerbers an der Löschung, sodass eine Löschung erst nach Ablauf der sechs Monate verlangt werden kann.
Nach Ablauf dieser sechs Monate jedoch endet grundsätzlich das überwiegende Interesse des Arbeitgebers.
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
4.5245
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
4.167
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
2.962
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.7612
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
1.624
-
Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: Wie kalt darf es sein?
1.574
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.407
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.400
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.33116
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
1.225
-
Beim Ehrenamt sind arbeitsrechtliche Fehleinschätzungen vorprogrammiert
05.12.2025
-
Festgelegte Hin- und Rückfahrten zum Einsatzort sind Arbeitszeit
04.12.2025
-
Was Arbeitgeber bei Mitarbeiterfotos beachten müssen
03.12.2025
-
Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel für HR
02.12.2025
-
Tarifliche Regelung zu Mehrarbeitszuschlägen diskriminiert Teilzeitbeschäftigte
01.12.2025
-
Paketboten-Schutz-Gesetz gilt dauerhaft
28.11.2025
-
Mindestlohn für Azubis erhöht sich 2026
26.11.20257
-
Unwirksame Kündigung wegen Beleidigung
26.11.2025
-
EU-Kommission will zentrale Regelungen des AI Acts verschieben
24.11.2025
-
Tarifnorm diskriminiert befristet Beschäftigte
20.11.2025