Elternzeit

Wenn der Mitarbeiter in der Elternzeit arbeiten will

Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit beim eigenen Arbeitgeber oder - mit Zustimmung des Arbeitgebers - auch bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit möglich. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen und kann der Arbeitgeber ablehnen?

Wecke zeigt 5 vor 12

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Reduzierung seiner bisherigen Arbeitszeit für eine Mindestdauer von 2 Monaten auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden im Durchschnitt des einzelnen Monats Der Teilzeitanspruch kann zweimal beansprucht werden.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

1.    Regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer im Betrieb

2.    Das Arbeitsverhältnis bestand 6 Monate

3.    Es liegen keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe vor.

Der Antrag muss Beginn und Umfang der Arbeitszeitverringerung enthalten und soll die gewünschte Verteilung angeben. Über den Teilzeitwunsch soll innerhalb von 4 Wochen eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erzielt werden

Gelingt eine Einigung nicht, kann der Arbeitnehmer 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn durch schriftliche Mitteilung die Verringerung beanspruchen.

Der Arbeitgeber muss dann das Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers innerhalb von 4 Wochen mit schriftlicher Begründung ablehnen. Der Arbeitgeber muss dafür dringende betriebliche Gründe vortragen.

 


Schlagworte zum Thema:  Elternzeit , Teilzeit , Teilzeitarbeit
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