Wenn der Mitarbeiter in der Elternzeit arbeiten will
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Reduzierung seiner bisherigen Arbeitszeit für eine Mindestdauer von 2 Monaten auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden im Durchschnitt des einzelnen Monats Der Teilzeitanspruch kann zweimal beansprucht werden.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer im Betrieb
2. Das Arbeitsverhältnis bestand 6 Monate
3. Es liegen keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe vor.
Der Antrag muss Beginn und Umfang der Arbeitszeitverringerung enthalten und soll die gewünschte Verteilung angeben. Über den Teilzeitwunsch soll innerhalb von 4 Wochen eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erzielt werden
Gelingt eine Einigung nicht, kann der Arbeitnehmer 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn durch schriftliche Mitteilung die Verringerung beanspruchen.
Der Arbeitgeber muss dann das Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers innerhalb von 4 Wochen mit schriftlicher Begründung ablehnen. Der Arbeitgeber muss dafür dringende betriebliche Gründe vortragen.
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
4.7965
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
4.277
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
3.142
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.8682
-
Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: Wie kalt darf es sein?
1.709
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
1.682
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.496
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.493
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.33316
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
1.304
-
Reformen für die Mitbestimmung
09.12.2025
-
Weniger Bonus wegen Elternzeit
08.12.2025
-
Beim Ehrenamt sind arbeitsrechtliche Fehleinschätzungen vorprogrammiert
05.12.2025
-
Festgelegte Hin- und Rückfahrten zum Einsatzort sind Arbeitszeit
04.12.2025
-
Was Arbeitgeber bei Mitarbeiterfotos beachten müssen
03.12.2025
-
Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel für HR
02.12.2025
-
Tarifliche Regelung zu Mehrarbeitszuschlägen diskriminiert Teilzeitbeschäftigte
01.12.2025
-
Paketboten-Schutz-Gesetz gilt dauerhaft
28.11.2025
-
Mindestlohn für Azubis erhöht sich 2026
26.11.20257
-
Unwirksame Kündigung wegen Beleidigung
26.11.2025