Wenn der Mitarbeiter in der Elternzeit arbeiten will
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Reduzierung seiner bisherigen Arbeitszeit für eine Mindestdauer von 2 Monaten auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden im Durchschnitt des einzelnen Monats Der Teilzeitanspruch kann zweimal beansprucht werden.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer im Betrieb
2. Das Arbeitsverhältnis bestand 6 Monate
3. Es liegen keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe vor.
Der Antrag muss Beginn und Umfang der Arbeitszeitverringerung enthalten und soll die gewünschte Verteilung angeben. Über den Teilzeitwunsch soll innerhalb von 4 Wochen eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erzielt werden
Gelingt eine Einigung nicht, kann der Arbeitnehmer 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn durch schriftliche Mitteilung die Verringerung beanspruchen.
Der Arbeitgeber muss dann das Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers innerhalb von 4 Wochen mit schriftlicher Begründung ablehnen. Der Arbeitgeber muss dafür dringende betriebliche Gründe vortragen.
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