Weitere Ausnahmen beim Mindestlohn geplant
Dies war am 27.6. aus Koalitionskreisen zu erfahren.
Danach soll es keine Rabatte für Zeitungsverleger bei den Sozialbeiträgen ihrer Zusteller (Mini-Jobber) geben. Vielmehr solle den Verlagen jetzt eine zeitliche Staffelung beim geplanten Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde eingeräumt werden.
Bei Erntehelfern und Praktikanten solle es ebenfalls Sonderregelungen geben.
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