Weitere Ausnahmen beim Mindestlohn geplant

Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf Änderungen am umstrittenen Gesetzentwurf zum Mindestlohn von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verständigt.

Dies war am 27.6.  aus Koalitionskreisen zu erfahren.

Danach soll es keine Rabatte für Zeitungsverleger bei den Sozialbeiträgen ihrer Zusteller (Mini-Jobber) geben. Vielmehr solle den Verlagen jetzt eine zeitliche Staffelung beim geplanten Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde eingeräumt werden.

Bei Erntehelfern und Praktikanten solle es ebenfalls Sonderregelungen geben.

dpa
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