Knappe Mehrheit für Anti-Stress-Verordnung
Keine Mailflut im Urlaub, nie wieder Anrufe vom Chef nach Feierabend: Eine knappe Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich von der Politik eine klare Anti-Stress-Verordnung, wie sie zurzeit von Regierung und Gewerkschaften diskutiert wird. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage, die die Krankenkasse DAK in Auftrag gegeben hat. 52 Prozent der befragten Deutschen sprechen sich demnach für eine rechtlich verbindliche Lösung gegen Arbeitsstress aus. Vier von zehn Deutschen lehnen jedoch eine derartige Regelung ab.
Verbindliche Schutzmaßnahmen gegen Stress
Mit der diskutierten Verordnung sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, Schutzmaßnahmen gegen körperliche und psychische Erkrankungen zu treffen. "Wichtig ist ein Appell an die Arbeitgeber, die vorhandenen Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung schon jetzt stärker zu nutzen", sagte Frank Meiners, Diplom-Psychologe bei der DAK. "Die Stressbelastung im Job ist für viele Menschen offensichtlich ein wichtiges Thema."
Von den Befürwortern könnten sich 78 Prozent aus Angst um ihren Job nur eingeschränkt gegen zu viel Stress und ein zu hohes Arbeitspensum wehren. Von den Gegnern einer gesetzlichen Lösung will der Großteil (81 Prozent) jedoch laut Umfrage die Stressbewältigung an seinem Arbeitsplatz nicht in die Hände der Politik geben, sondern lieber selbst regeln.
Verordnung noch in dieser Legislaturperiode?
Bereits vor der Sommerpause hat die Bundesregierung in einer Antwort auf Anfrage der Linksfraktion jedoch ausgeschlossen, dass ein solches Vorhaben zeitnah umgesetzt wird: "Für eine eigenständige Verordnung liegen derzeit noch keine hinreichend konkreten Gestaltungsanforderungen vor."
Grundsätzlich dürften konkrete Regelungen auch schwierig sein. Bereits bei der Diskussion in der vergangenen Legislaturperiode äußerte sich der damalige Staatssekretär im BMAS, Gerd Hoofe, skeptisch zu gesetzlichen Plänen. "Regulierungen sind kein Allheilmittel", sagte Hoofe damals im Interview mit dem Personalmagazin, erschienen im Sonderheft "Kanzleien im Arbeitsrecht". Er warnte mit Blick auf die damaligen Verordnungsentwürfe davor, "Allgemeinplätze in eine Verordnung" zu schreiben. "Das Versprechen, mit verbindlichen Anforderungen mehr Handlungsdruck auszuüben, wird nicht wirklich eingelöst. Es gibt auch keine eindeutigen Grenzwerte wie zum Beispiel für Lärm und Gefahrstoffe", machte Hoofe die Schwierigkeiten beim Thema "psychische Gesundheit" klar.
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