Schwesig will Lohngerechtigkeit und Mutterschutz angehen

Untergrenzen zum Gehalt in Stellenanzeigen oder ein Auskunftsanspruch zum Lohn der Kollegen: die Vorhaben der Bundesfamilienministerin lassen aufhorchen. So plant Manuela Schwesig für 2016 ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern – und auch das Mutterschutzgesetz möchte sie reformieren.

Bereits im Koalitionsvertrag sind die Vorhaben Entgeltgleichheit und Mutterschutzgesetz vermerkt. Mehr Transparenz solle das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" stärken. Dazu sieht das Grundlagenwerk der Regierung insbesondere folgende Maßnahmen vor:

  • eine Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Beschäftigte, im Lagebericht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auch zur Entgeltgleichheit Stellung zu nehmen,  
  • ein individueller Auskunftsanspruch, der auf den ersten Punkt aufbaut sowie
  • der Aufbau verbindlicher Verfahren im Unternehmen, um in eigener Verantwortung erwiesene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen.

Lohngerechtigkeit: Gesetz ab 2017?

Nun scheint die Ministerin Ernst zu machen. Schwesig möchte bis Ende 2016 ein "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern" durchsetzen. "Derzeit ist die Frage des Gehaltes in Deutschland eher ein Tabuthema, es ist eine Blackbox. Viele wissen gar nicht, ob sie eigentlich fair und gerecht bezahlt werden", sagte sie bei der Vorstellung des Referentenentwurfs.

Als wirksame Maßnahmen schwebt der Ministerin deshalb ein individueller Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst des Bundes vor. Laut einem Bericht des Spiegels sollen Arbeitgeber zudem dazu verpflichtet werden, ein entsprechendes Mindestentgelt bereits in der Stellenanzeige anzugeben. Wenn diese Arbeitgeber über das angegebene Mindestentgelt hinaus auch mehr zahlen würden, haben sie dies in der Ausschreibung anzugeben, zitiert der Spiegel aus dem Referentenentwurf.

Als weiteres Instrument zu mehr Transparenz sehen die geplanten Regeln vor, Unternehmen ab 500 Beschäftigten dazu zu verpflichten, ihre eigene Entgeltgleichheit zu prüfen, herzustellen und darüber zu berichten. Nach Informationen der Onlineausgabe der Rheinischen Post bedeute dies konkret, dass Unternehmen selbstständig ihre Entgeltsysteme auf Lohngerechtigkeit hin überprüfen sollen – und zwar alle drei Jahre. Zeigen sich dabei Benachteiligungen, seien "unverzüglich" zu beseitigen.

Entgeltgleichheit: Gesetz birgt zu viel Bürokratie

Der Fraktionsvize der Union, Michael Fuchs, lehnte den Entwurf daher ab. Man sei nicht prinzipiell gegen Lohngerechtigkeit, sagte Fuchs gegenüber der Rheinischen Post. Doch Schwesig wolle den Unternehmen "eine gigantische Entgeltgleichheits-Bürokratie aufbürden", zitiert das Online-Portal den CDU-Politiker.

Scharfe Kritik kam auch von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). "Das geplante Gesetz muss gestoppt werden. Es schafft jede Menge neue Bürokratie", hieß es in einer Stellungnahme. Die Gesetzespläne gingen an den Ursachen der Entgeltunterschiede von Männern und Frauen vorbei. Diese beruhten nachweislich vor allem auf dem unterschiedlichen Erwerbsverhalten.

Mutterschutz: Anpassungen ab Juli 2016

Neues plant Schwesig 2016 auch beim Thema "Mutterschutz" planen. Hier berichtet der Spiegel von einem Referentenentwurf, wonach künftig auch für Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen der Mutterschutz gelte. Prüfungen seien in dieser Zeit beispielsweise tabu. Während der Schwangerschaft und Stillzeit sollen Frauen zudem besser vor gefährlichen Chemikalien im Beruf geschützt werden und Mütter mit Kindern mit Behinderung dürfte ein verlängerter Mutterschutz zustehen.

Die Änderungen sollen bereits ab Juli 2016 kommen- auch wenn die Familienministerin selbst sich Ende Januar in den Mutterschutz verabschiedet. Sie erwartet ihr zweites Kind.

 

dpa