Kommen Online-Betriebsratswahlen noch per Omnibus-Verfahren?
Die Zeit wird eng. Im Koalitionsvertrag stecken die Zeilen 577 ff. unter dem Punkt Arbeitsrecht den Rahmen ab. Da steht: "Für die steigenden Herausforderungen der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz in der Arbeitswelt wollen wir die richtigen Rahmenbedingungen setzen, damit diese sozialpartnerschaftlich gelöst werden. Wir werden die Mitbestimmung weiterentwickeln. Wir ermöglichen Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen zusätzlich als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten. Zusätzlich soll die Option, online zu wählen, im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden."
Betriebsratswahlen 2026 stehen vor der Tür
Die Zeit wird deswegen eng, weil im Frühjahr 2026, genauer gesagt zwischen dem 1. März und dem 31. Mai, die regulären nächsten Betriebsratswahlen anstehen. Sollte also Wirklichkeit werden, was der Koalitionsvertrag verheißt, dass "online gewählt" werden kann, dann müssen langsam die gesetzlichen Voraussetzungen dafür getroffen werden. Wenn der politische Willen im Koalitionsvertrag formuliert ist, dann kann es bis zum Gesetzestext doch nicht mehr weit sein. Allerdings liegt ein Gesetz aktuell noch nicht auf dem Tisch liegt.
Doch die Zeit drängt, denn Unternehmen müssen sich auf die elektronische Form einstellen. Es gilt, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die Software zu beschaffen, Wahlvorstände zu schulen und das Verfahren rechtssicher zu implementieren. Technisch geht das. Viele elektronische Abstimmungen haben gezeigt, dass man Parteivorsitzende wählen und Zustimmungen zu Koalitionsverträgen geben kann - und das alles in sicherer Umgebung, störungsfrei und mit Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Schnelle Anpassung durch Omnibus-Verfahren möglich
Da die Zeit drängt, könnte ein "Omnibus-Verfahren" geeignet sein. Auf europäischer Ebene unlängst zu Sichtbarkeit gelangt, könnte ein laufendes Gesetzgebungsverfahren als Vehikel genutzt werden, um die Anpassungen in der Betriebsverfassung und der Wahlordnung auf den Weg zur Abstimmung im Bundestag zu bringen. Wann kommt der Bus, wäre die parlamentarisch korrekte Fragestellung. Denn die Sommerpause des Bundestages steht vor der Tür. Spätestens im Herbst sollte das Gesetz vorliegen, damit Betriebsräte und Arbeitgeber, Gewerkschaften und Produktanbieter sich vorbereiten können.
Wenn nicht jetzt, wann dann?
Mit einer elektronischen Wahl könnte die Wahlbeteiligung gesteigert werden und die derzeit allerorts als unsicher gebrandmarkten Laufzeiten der Postsendungen umgangen werden. Eine gleiche, unmittelbare, geheime Wahl ist technisch realisierbar und reduziert den Aufwand in den Betrieben enorm. Der Gesetzgeber muss jetzt nur zur Haltestelle und den nächsten Bus nehmen. Es ist die einzige reguläre Betriebsratswahl in der gesamten Legislaturperiode. Wäre doch schade um die Texte im Koalitionsvertrag, wenn daraus kein Gesetz werden würde und noch schlimmer, wenn ein Gesetz käme, aber die Wahl bereits gelaufen wäre.
Online-Betriebsratswahlen: gewollt und benötigt
Der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) hat über seine Mitglieder Zugang zu vielen hundert Betrieben. Das Votum der arbeitsrechtlichen Praktiker ist eindeutig. Die elektronische Betriebsratswahl ist nicht nur im Koalitionsvertrag verankert, sie ist in den Betrieben gewollt. Die gesetzlichen Grundlagen werden dringend erwartet und die BR-Wahl 2026 könnte damit ein Leuchtturm für ein neues digitales Zeitalter der Betriebsverfassung werden. Diese Chance sollte man sich als Gesetzgeber nicht entgehen lassen.
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