Mindestlohn-Ausnahme bei Betriebspraktika von Flüchtlingen

Flüchtlinge müssen in Deutschland oft noch Betriebspraktika zur Nachqualifizierung absolvieren. In diesen Fällen soll der Arbeitgeber sie nicht nach dem Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro vergüten müssen. Dies geht Medienberichten zufolge aus Plänen der Bundesregierung hervor.

Der Mindestlohn soll nicht für Praktika zum Ausgleich fehlender Kenntnisse zur Anerkennung eines Berufabschlusses in Deutschland gelten, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" und beruft sich dabei auf ein Papier des Bundesarbeits-, Finanz- und Bildungsministeriums.

Demnach soll der Mindestlohn auch nicht bei Anpassungslehrgängen und Vorbereitungskursen für eine Zulassung etwa als Arzt oder Krankenschwester greifen.

Praxisphasen wie Pflichtpraktikum zu bewerten

Solche Praxisphasen seien wie ein Pflichtpraktikum zu werten, für die der Mindestlohn nicht gilt. Somit könne eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Der Mindestlohn gilt für Praktikanten - außer bei Pflichtpraktika etwa bei einer Ausbildung. Für Azubis gilt er nicht.

Als Beispiel wird in dem Regierungspapier ein syrischer Tischler genannt, der in Deutschland die Anerkennung seines Abschlusses beantragt. In einem Bescheid wird festgestellt, dass ihm neun Monate Berufspraxis fehlen. Ein Betrieb bietet an, dass er dort für neun Monate ein Praktikum absolvieren kann, damit er die Feststellung der Gleichwertigkeit erreichen kann.

Mindestlohngesetz bleibt von den Auslegungen unberührt

Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2017 von 8,50 auf 8,84 Euro die Stunde erhöht. Die Arbeitgeber hatten schon in der Vergangenheit für Flüchtlinge Sonderregeln beim Mindestlohn verlangt.

Das Arbeitsministerium betonte, bei dem internen Diskussionspapier würden Hinweise zur Anwendbarkeit des Mindestlohns gegeben. "Das bestehende Mindestlohn-Recht bleibt davon vollkommen unberührt." Änderungen des Rechts, der Verwaltungs- oder Kontrollpraxis seien nicht beabsichtigt. Kämen die Praxishinweise in der beschriebenen Form, wären damit keinerlei Rechtsänderungen verbunden.

Mindestlohnausnahmen: DGB und Opposition üben Kritik

 Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte vor neuen Ausnahmen beim Mindestlohn. Schon jetzt würden Unternehmen "Flüchtlinge, die sich mit ihren Rechten noch nicht auskennen, als billige Arbeitskräfte ausnutzen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der "Süddeutschen Zeitung".

Linken-Chef Bernd Riexinger sagte: "Der ohnehin schon zu niedrige und von Ausnahmen durchlöcherte Mindestlohn darf nicht noch weiter ausgehöhlt werden." Er warnte davor, "ein System des Sozialdumpings" zu schaffen. AFD-Vorstandsmitglied Georg Pazderski sagte, deutsche Arbeitnehmer müssten im Niedriglohnsektor einen erheblichen Wettbewerbsnachteil hinnehmen.

Die Grünen wollen nun laut SZ-Bericht juristisch prüfen lassen, ob die Auslegungsregeln vom Mindestlohngesetz gedeckt sind.

dpa
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