Kündigung wegen Beleidigung des Chefs auf Facebook ist rechtens
Das Landesarbeitsgericht Hamm stufte die Äußerungen eines Auszubildenden auf Facebook als Beleidigung ein, wie es am 11. Oktober bekannt gab.
Der junge Mann hatte auf seiner Facebook-Seite seinen Arbeitgeber als Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnet. Weiter schrieb er im Internet, dass er "dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 % erledigen" müsse. Das Gericht hat keine Revision zugelassen.
Die Folge war eine fristlose Kündigung, die der Azubi mit einer Kündigungsschutzklage abwehren wollte - jedoch ohne Erfolg.
In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Bochum die fristlose Kündigung noch aufgehoben. Das Gericht hatte zwar die Äußerungen als beleidigend eingestuft. Die Richter erkannten aber im gesamten Inhalt des Facebook-Profils eine unreife Persönlichkeit des Azubis und mangelnde Ernsthaftigkeit.
Das sahen die Richter am Landesarbeitsgericht Hamm jedoch anders. In einer Pressemitteilung hieß es, dass der Auszubildende nicht annehmen durfte, dass seine Äußerungen keine Auswirkungen haben würden. Zum Zeitpunkt der Kündigung im Juni 2011 war der Mann 27 Jahre alt.
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