Integration: Doch keine Mindestlohn-Ausnahme für Flüchtlinge?

Der CDU-Vorstand hat ein Integrationskonzept beschlossen. Anders als ursprünglich angedacht und heftig diskutiert, soll nun eine Mindestlohn-Ausnahme für Asylberechtigte doch nicht gelten. Lediglich bei Praktika sollen die Vorschriften zur Lohnuntergrenze gelockert werden.

Heiß haben die Koalitionsparteien den Vorstoß eines Teils der CDU diskutiert: Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sollen in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung keinen Anspruch auf Mindestlohn haben sollen, hieß es in einem CDU-Papier. Die Regelung sollte sich an jene für Langzeitarbeitslose anlehnen. Dagegen wetterte zuletzt die SPD: "Für mich ist es völlig klar, dass die SPD am Mindestlohn-Gesetz nichts ändern wird", sagte beispielsweise SPD-Chef Sigmar Gabriel.

Mindestlohn: Ausnahmen nur für Praktikanten?

Nun beschloss der CDU-Vorstand zwar ein Integrationskonzept, die vorgesehene Mindestlohn-Ausnahme wurde in der Vorstandssitzung jedoch nach Bedenken von parteiinternen Sozialpolitikern geändert. Nun lautet die Formulierung, dass für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge die Praktikumszeiten, bei denen vom Mindestlohn abgewichen werden kann, auf mindestens sechs Monate verlängert werden sollen.

Neben den Mindestlohnfragen setzt die Partei in ihrem Konzept auf mehr verpflichtende Vorgaben für die Integration länger in Deutschland bleibender Flüchtlinge. Nach dem Prinzip "Fördern und Fordern" verlangt die CDU unter anderem die Kürzung von Sozialleistungen, wenn Integrations- und Sprachkurse oder zumutbare Arbeitsgelegenheiten nicht angenommen werden.


dpa
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