Harte Konsequenzen für Arbeitgeber bei Datenschutzverstößen
Datenschutzverstöße können schmerzhafte Folgen für den Arbeitgeber haben. Es drohen hohe von den Aufsichtsbehörden verhängte Geldbußen von bis zu 20 Mio. EUR oder von bis zu 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs (Art. 83 DSGVO).
Die Datenschutzbehörden sind nicht zimperlich mit der Verhängung von Bußgeldern. Die Hamburger Datenschutzbehörde beispielsweise hatte 2020 der Modekette H&M ein 35 Mio. EUR schweres Bußgeld auferlegt, nachdem herausgekommen war, dass man sämtliche Informationen zu Lebensumständen der Mitarbeiter ohne deren Wissen sammelte und zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils nutzte. Europaweit verhängte Bußgelder sind im Internet unter dem Enforcement Tracker abrufbar.
Zudem können Mitarbeiter bei kausalen Verstößen gegen die DSGVO wegen materieller oder immaterieller Schäden einen finanziellen Ausgleich verlangen (Art. 82 DSGVO). In der kurzen Geschichte der DSGVO haben die deutschen Arbeitsgerichte schon Entschädigungen wegen datenschutzrechtlicher Verletzungen zugesprochen, z.B. 5.000 EUR wegen nicht rechtzeitiger und unvollständiger Antwort auf ein datenschutzrechtliches Auskunftsbegehren ( ArbG Düsseldorf, Urteil v. 5.3.2020, 9 Ca 6557/18 ).
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