Tarifeinheit passiert den Bundesrat
Der Ausgangspunkt des Gesetzes liegt schon einige Jahre zurück. Im Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit, also das Prinzip "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag", aufgegeben. Nun soll durch ein Gesetz die Tarifeinheit wieder eingeführt werden. Von Anfang an war das Vorhaben der Regierung allerdings umstritten. Nicht zuletzt die Anhörung der Sachverständigen sowie die Abstimmung im Bundestag förderten die unterschiedlichen Ansichten zutage.
Die Vorschriften sollen künftig Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen verhindern und dadurch die Macht kleiner Spartengewerkschaften eindämmen. "Als Mittel zur Auflösung der Tarifpluralität sieht der Entwurf anstelle des Spezialitätsprinzips das Mehrheitsprinzip vor. Es setzt sich also ein Tarifvertrag der Gewerkschaft durch, die im jeweiligen Betrieb über die meisten Mitglieder in der Belegschaft verfügt", erklärt Professor Martin Henssler von der Universität zu Köln im Interview.
Tarifeinheit: Künftig Mehrheits- statt Spezialitätsprinzip
Unter anderem der Beamtenbund DBB und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hatten angekündigt, Verfassungsklage gegen das Gesetz zu erheben. Sie argumentieren, das Streikrecht werde faktisch ausgehöhlt. Die Arbeitgeber begrüßen dagegen das Gesetz. Es könne einen nachhaltigen Beitrag leisten, die Sozialpartnerschaft zu stärken, der weiteren Zerfaserung der Tarifautonomie entgegenzuwirken und so die Akzeptanz des Tarifvertragssystems in Deutschland zu fördern, erklärte BDA-Präsident Ingo Kramer.
Das Tarifeinheitsgesetz kann nun Bundespräsident Joachim Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
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