Bundestag beschließt Gesetz zur Frauenquote
Gut 100 börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen haben ab dem kommenden Jahr einen verbindlichen Frauenanteil von 30 Prozent einzuhalten. Wenn die Posten nicht besetzt werden können, müssen sie nach der gesetzlichen Regelung frei bleiben. Ab dem Jahr 2018 ist es Ziel, diesen Anteil auf 50 Prozent zu erhöhen. 3.500 weitere Firmen müssen sich künftig zumindest verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen setzen.
Für den Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung stimmten Koalitionspartner, Union und SPD. Die Oppsitionsparteien, Grüne und Linke, enthielten sich.
"Ein historischer Schritt"
Frauenministerin Manuela Schwesig sprach von einem "historischen Schritt" zur Durchsetzung der Gleichberechtigung und betonte, das Gesetz werde nicht nur Veränderungen in den Führungsetagen mit sich bringen, sondern sich für alle Frauen positiv auswirken, die in den Unternehmen und im öffentlichen Dienst arbeiten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nannte die Frauenquote den "größten Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechtes".
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sprach zwar von einem "Meilenstein für die Gleichberechtigung". Dennoch sei es nur eine "Quote light". Die Grünen hatten einen weitergehenden Gesetzentwurf vorgelegt und fordern eine Quote von 40 Prozent. Die Linken-Abgeordnete Caren Lay kritisierte das "Frauenquötchen" und blieb dabei, dass 50 Prozent Frauen in Führungsgremien festgeschrieben werden müssten.
Kritik aus der Wirtschaft
Konsequenterweise gab es nach dem Beschluss im Bundestag neue Kritik aus der Wirtschaft. "Die starre Einheitsquote für Aufsichtsräte ist reine Symbolpolitik, bei der verfassungsrechtliche Bedenken kurzerhand ignoriert wurden" betonte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Positive Reaktion kamen dagegen vom Verband Deutscher Unternehmerinnen: "Die Verabschiedung der Quote ist ein wichtiger Durchbruch, und wir sind stolz auf dieses Ergebnis unserer langjährigen Bemühungen."
Bis zuletzt hatte es Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Regierungsentwurf gegeben. Dabei ging es vor allem um die ebenfalls geplante Umsetzung im öffentlichen Dienst und eine dort vorgesehene "Männerquote" etwa bei Erziehern und Grundschullehrern. Der Gesetzentwurf war daher zu Beginn der Woche nochmals nachgebessert worden.
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
3.6266
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
3.014
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
2.442
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.8612
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.254
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
1.233
-
Festgelegte Hin- und Rückfahrten zum Einsatzort sind Arbeitszeit
1.211
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
1.121
-
Was Arbeitgeber beim Antrag auf Elternzeit beachten müssen
1.105
-
Freistellung nach Kündigung: Was Arbeitgeber beachten müssen
1.0833
-
Keine Sonderleistung wegen Streikteilnahme
16.03.2026
-
Welche Form und Frist für Abmahnungen im Arbeitsrecht gelten
13.03.2026
-
EU vereinfacht Nachhaltigkeitsberichterstattung
12.03.2026
-
Berechnung des Mindestlohns bei Saisonarbeitskräften
11.03.2026
-
Lohnsteuer bei Saisonarbeit
11.03.2026
-
Saisonarbeit: Die wichtigsten Regeln zur Sozialversicherung
11.03.2026
-
AGG-Hopper scheitert mit rechtsmissbräuchlicher Diskriminierungsklage
09.03.2026
-
Minijob als Nebentätigkeit: Lohnen sich Rentenversicherungsbeiträge?
06.03.2026
-
Steuertipps für Nebentätigkeiten und Minijobs
06.03.2026
-
Sozialversicherung: Beurteilung von Nebentätigkeiten
06.03.2026