In § 27 Absatz 1 Satz 2 TV-Ärzte/VKA wurde der Anspruch auf bezahlten Urlaub von bisher 30 Tagen auf 31 Urlaubstage erhöht.
Die Vorschrift zum erhöhten Urlaubsanspruch ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
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