Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird jeder Job-Sharer getrennt betrachtet.

Aufhebungsverträge oder der Ausspruch einer Kündigung wirken jeweils nur gegenüber dem betroffenen Teammitglied.

Das Ausscheiden eines Partners ist kein betriebsbedingter Kündigungsgrund für den verbleibenden Partner, § 13 Abs. 2 TzBfG.

 
Praxis-Beispiel

Scheidet ein Partner aus einem eingespielten Team aus, so muss der Arbeitgeber einen neuen Partner suchen, dessen Zeitvorstellungen zu denen des im Team verbliebenen Partners passen!

Bei Ausscheiden, Kündigung eines Arbeitspartners sollten die verbleibenden Partner ein Vorschlagsrecht für die Ersatzkraft haben.

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