Die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVöD und § 8 Absatz 1 Satz 1 TV-V wird von derzeit wöchentlich durchschnittlich 40 Stunden (ausschließlich der Pausen)

  • ab Januar 2022 auf durchschnittlich 39,5 Stunden und
  • ab Januar 2023 auf durchschnittlich 39 Stunden

wöchentlich bei vollem Lohnausgleich reduziert.

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