Die Vergütung im Tarifgebiet Ost richtet sich nach einem Bemessungssatz, der sich nach dem Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O (zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr.10 zum BAT-O vom 30.06.2000) richtet.

Ab August 2000 erhöhte sich der Bemessungssatz von bisher 86,5 % auf 87 %, ab Januar 2001 beträgt er 88,5 % und ab Januar 2002 90 % der West-Vergütung.

Für die Angestellten der Sparkassen im Beitrittsgebiet wurde der Bemessungssatz von 89 % der Vergütung West ab Oktober 2000 auf 90 % erhöht.

Die Weihnachtszuwendung beträgt 75 % (Sparkassen 100 %) - wegen der Festschreibung der Zuwendung z.Zt. nur 64,35 % (Sparkassen 85,80 %) - der Urlaubsvergütung für den Monat September.

Einige Vergütungsbestandteile (z.B. der Zuschlag von 25,56 Euro für jedes Kind zur Weihnachtszuwendung, § 2 Abs. 3 TV Zuwendung Ang-O) werden ohne prozentuale Kürzung ausgezahlt.

Anlaß für die nur prozentuale Zahlung der Vergütungen und sonstigen Entgelte war zunächst der Umstand, daß die Lebenshaltungskosten (z.B. Wohnungsmiete) in den neuen Bundesländern anfangs noch niedriger waren als in den alten Bundesländern und wegen der geringen Eigenfinanzierungsquote erhebliche finanzielle Transferleistungen des Bundes, der Länder und Kommunen der alten Bundesländer erforderlich waren. Im Zuge der weiteren Tarifentwicklung zeigte sich, daß der wirtschaftliche Aufschwung in den neuen Ländern langsamer vonstatten ging als erwartet. Durch einen behutsamen Anpassungsprozeß der Gehälter und Löhne im öffentlichen Dienst wurde dieser allgemeinen Entwicklung Rechnung getragen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge