Teil I VergO Entgeltordnung
VGr. FGr. EG/Anl. 4 TVÜ-Bund Tätigkeitsmerkmal Teil / Abschn EG FGr Tätigkeitsmerkmal
X 1 2 Angestellte im Büro-, Registratur-, Kassen-, Buchhalterei-, Sparkassen-, Kanzlei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit (z. B. Führung einfacher Kontrollen und Listen, wie Aktenausgabekontrollen, Nummernverzeichnisse; Hilfsleistung bei Postabfertigung, insbesondere Anfertigung von Anschriften mit der Hand oder auf mechanischem Wege und dgl.; Ausschneiden und Aufkleben von Zeitungsnachrichten nach Anweisung und Herkunftsbezeichnungen dieser Ausschnitte; Einordnen von Karteiblättern; Heraussuchen und Einordnen von Aktenstücken; Anfertigung von Abschriften und Reinschriften in Hand- und Maschinenschrift in deutscher Sprache, auch unter Verwendung von Formularen, und gelegentliches Aufnehmen von Stenogrammen). I 2  

Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit einfachen Tätigkeiten.

PE Nr. 8: 1Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die weder eine Vor- noch eine Ausbildung, aber eine Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. 2Die Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.
X 2 2 Angestellte mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit in Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten. III / 4 2   entfallen
(wird von EG 2 miterfasst)
X 3 2 Angestellte als Hilfskräfte im Sinne des § 2 Nr. 1 Buchst. b der Hilfskräfteverordnung – Frisches Fleisch –.      

entfallen


(Tätigkeiten beim Bund nicht vorhanden)
X 4   frei        
X 5 2 Angestellte im Magazindienst mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit. III / 31     entfallen
(Eingruppierung über Teil III Abschn. 31)
X 6 2 frei        
X 7   frei        
X 9   frei        
X 10   frei        
X 11   frei        
X 12   frei        
X 13 2 Waschmeister ohne Fachprüfung.       entfallen
(Tätigkeiten beim Bund nicht vorhanden)
X 14 2 Wirtschaftsgehilfen (Wirtschaftsgehilfinnen) – z. B. in der Material-, Wäsche- und Küchenverwaltung.       entfallen
(Eingruppierung über Teil I, oder III)
X 15 2 Boten nach mindestens dreijähriger Beschäftigung als Bote oder Pförtner im Arbeiterverhältnis im öffentlichen Dienst. III / 9 3 1 Botinnen und Boten.
X 16 2 Pförtner nach mindestens dreijähriger Beschäftigung als Pförtner oder Bote im Arbeiterverhältnis im öffentlichen Dienst. III / 9 3 2 Pförtnerinnen und Pförtner.
X 17   Vervielfältiger an Bürovervielfältigungsmaschinen nach mindestens dreijähriger Beschäftigung als Vervielfältiger im Arbeiterverhältnis im öffentlichen Dienst.       weggefallener Aufstieg

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